Kodierhilfe mit noch mehr Kodes und zusätzlichen Funktionen
20.07.2017 - Die Zi-Kodierhilfe wurde aktualisiert und enthält jetzt fachliche Erläuterungen zu nahezu allen Diagnosekodes. Darüber hinaus wurde sie für die Nutzung mit mobilen Endgeräten optimiert.
Mit der Kodierhilfe des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) können Ärzte und Psychotherapeuten online die ICD-10-GM durchsuchen. Die Suche erfolgt intuitiv über die Eingabe eines Suchbegriffs oder durch Navigation entlang der Struktur der ICD-10-GM.
Suchergebnisse lassen sich vergleichen, herunterladen und speichern. Angaben zum Patienten können ebenfalls eingetragen werden. Abgerundet wird das Angebot durch fachliche Erläuterungen zu den jeweiligen Kodierungen, die vom Zi oder dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information stammen. Die Hinweise wurden in langjähriger Arbeit und Beteiligung von Ärzten der verschiedenen Fachgebiete erarbeitet.
Nutzung am Tablet
Die Kodierhilfe lässt sich sowohl am PC als auch an mobilen Endgeräten wie Tablets oder Smartphones leicht bedienen. Sie steht auf der Website des Zi unter www.kodierhilfe.de bereit und umfasst inzwischen etwa 90 Prozent aller ICD-10-Kodes.
Auch die Zi-Thesauren für Haus- und Fachärzte sind eingebunden. Damit ist es möglich, die Kodes in einem Diagnosespektrum zu suchen, das auf den jeweiligen Behandlungsschwerpunkt zugeschnitten ist.
Kodieren mit ICD-10-GM
Alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so genau wie möglich zu kodieren, zum Beispiel auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Abrechnungsunterlagen. Die Kodierung erfolgt nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, ICD-10-GM.
Die exakte Verschlüsselung der Behandlungsdiagnosen ist wichtig, um die Morbidität in Deutschland möglichst genau bestimmen zu können. Sie ist ein entscheidendes Kriterium dafür, wie viel Geld die gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante medizinische Versorgung zur Verfügung stellen müssen.

