Berechnung der Veränderungsraten kann beginnen
27.07.2017 - Die Vorbereitungen für die Ende August beginnenden Honorarverhandlungen für das Jahr 2018 sind voll im Gange. Nach kontroversen Diskussionen einigten sich die KBV und der GKV-Spitzenverband am Dienstag auf Eckpunkte für ein Verfahren zur Berechnung der Anpassungen des Behandlungsbedarfs. Damit ist eine erste Hürde genommen.
Konkret geht es um das Klassifikationsmodell, mit dem das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) jedes Jahr die diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten für alle 17 KV-Bereiche ermittelt. Die Höhe der Raten entscheidet mit darüber, wieviel mehr an Geld die gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr für die ambulante Versorgung der Krankenversicherten bereitstellen.
Willkürliche Kürzungen verhindert
In einem Eckpunktebeschluss verständigten sich die Verhandlungspartner auf zwei Einflussfaktoren, die die Veränderungsraten für das Jahr 2018 betreffen. Dabei geht es zum einen um die außergewöhnliche Zunahme von Krankheiten in Bremen und im Saarland, die in den Jahren 2014 und 2015 beobachtet wurde.
Die KBV konnte erreichen, dass diese Prävalenzveränderungen nicht zu einer willkürlichen Absenkung der diagnosebezogenen Veränderungsraten führen. Über den Umgang mit diesen Veränderungen, so die Empfehlung des Bewertungsausschusses, sollen die Vertragspartner auf Landesebene entscheiden.
Ein Kompromiss wurde bezüglich der immer besser gewordenen Datenqualität erzielt, die sich auf die Berechnungsergebnisse der Veränderungsraten auswirkt. Beide Seiten einigten sich auf einen Korrekturfaktor, der diesen Effekt kompensiert. Demnach dürfen die diagnosebezogene Raten um höchstens 0,18 Prozentpunkte gekürzt werden.
Veränderungsraten können beschlossen werden
Nach der Einigung kann das InBA die Berechnung der diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten nun vorbereiten, sodass der Bewertungsausschuss diese noch rechtzeitig beschließen kann. Sie sind bei den anschließenden Honorarverhandlungen auf Landesebene zu berücksichtigen, wenn es um die Höhe der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung geht.
Honorarverhandlungen
Die KBV und der GKV-Spitzenverband verhandeln jährlich über die Honorarsummen des jeweils kommenden Jahres. Dabei geht es um die Höhe des Orientierungswertes, der maßgeblich für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen ist.
Außerdem werden die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie ermittelt und für die regionalen Vergütungsverhandlungen zur Verfügung gestellt. Diese Veränderungsraten sind ein entscheidendes Kriterium für die Höhe des Honorarzuwachses. Denn laut Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, mehr Geld für die Versorgung bereitzustellen, wenn der Behandlungsbedarf steigt.

