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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

EU-Kommission schafft neue bürokratische Hürden

07.12.2017 - Alle ärztlichen Berufsausübungs- und Berufszulassungsregelungen müssen künftig nach einem EU-Kriterienkatalog auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Trotz massiver Proteste der Ärzteschaft hat in Brüssel der Ausschuss für Binnenmarkt- und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments den entsprechenden EU-Kommissionsentwurf gebilligt.

Nach dem Richtlinienentwurf zur Verhältnismäßigkeitsprüfung sollen neue Regelungen zum Berufszugang und zur ärztlichen Berufsausübung einer zusätzlichen Prüfung nach einem umfangreichen EU-Kriterienkatalog unterzogen werden.

Der Vorschlag gefährde die bewährte Zuständigkeit der Nationalstaaten bei diesem Thema und führe zudem zu einem hohen bürokratischen Mehraufwand ohne Nutzen, kritisierte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Die Richtlinie enge den bestehenden Bewertungsspielraum der Mitgliedsstaaten bei Erlass und Änderung von Berufsregeln unrechtmäßig ein.

EU-Analyseraster mit neuen Prüfkriterien

Sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfungen bei neuen Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter anderem für freie Berufe sind an sich nichts Neues. So ist die sorgfältige Prüfung durch Bundes- und Landesregierungen, Selbstverwaltung sowie Berufskammern in Deutschland gängige Praxis. Dazu verpflichten das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Doch nach dem nunmehr auf den Weg gebrachten Richtlinienentwurf möchte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten zukünftig vorschreiben, wie und vor allem in welchem Umfang sie die Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen haben. So werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, vor Einführung neuer und vor Änderung bestehender Berufsregeln ein von der EU-Kommission vorgelegtes Analyseraster zu verwenden, das eine Vielzahl von zusätzlichen Kriterien enthält.

Unter anderem sollen schon im Vorfeld einer neuen Regel die Risiken für Verbraucher, Berufsangehörige und Dritte gegen das Allgemeininteresse abgewogen werden. Auch den Zusammenhang zwischen dem Umfang einer Tätigkeit und der dafür erforderlichen Berufsqualifikation will die Kommission hinterfragen.

Gemeinsame Stellungnahme der Heilberufe-Organisationen

Nach der Abstimmung im Binnenmarktausschuss beginnen in Kürze die sogenannten informellen Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission. Da jedoch alle drei EU-Institutionen eine Bereichsausnahme für Gesundheitsleistungen ablehnen, wird sich daran nichts mehr ändern. Nach Einigung auf europäischer Ebene müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie schließlich noch in nationales Recht umsetzen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten neben der KBV auch Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer sowie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände die Entscheidungsträger in Brüssel aufgefordert, die Gesundheitsberufe von dieser Richtlinie auszunehmen.

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