Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Dünndarm-Kapselendoskopie

Qualitätssicherung in der Endoskopie

Am 1. Juli 2014 wurde die Kapselendoskopie als neue Leistung in den EBM aufgenommen. Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie dürfen sie durchführen. Sie benötigen dafür eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Die Anforderungen, die Vertragsärzte für die Genehmigung erfüllen müssen, sind in der Qualitätssicherungsvereinbarung Dünndarm-Kapselendoskopie aufgeführt. Sie ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Der zentrale Punkt sind die apparativen und organisatorischen Anforderungen. Zudem werden Anforderungen an die Dokumentation und die vom Arzt zu erstellende zusammenfassende Jahresstatistik definiert.

Die Qualitätssicherungsvereinbarung sieht eine Übergangsregelung für bestimmte Ärzte vor, die bereits vor ihrem Inkrafttreten am 1. Juli 2014 Kapselendoskopien durchgeführt haben.

Weitere Informationen

Rechtsquellen

Dünndarm-Kapselendoskopie

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V für die Dünndarm-Kapselendoskopie zur Abklärung obskurer gastrointestinaler Blutungen
Vertragsdatum: 01.07.2014
Inkrafttreten: 01.07.2014
Dünndarm-Kapselendoskopie (PDF, 94 KB)