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Klares Votum der Vertreterversammlung: Einführung eAU und eRezept muss verschoben werden

Trauerspiel Digitalisierung: Technik funktioniert nicht oder kommt zu spät. Gleichzeitig sehen sich Ärzte und Psychotherapeuten Sanktionen ausgesetzt, wenn vom Gesetzgeber vorgegebene Fristen nicht eingehalten werden. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen haben keinen Einfluss auf den Stand oder die Funktionalität technischer Produkte. In den Praxen herrschen Zorn und Frust, weil nur wenig funktioniert von dem, was geliefert wurde“, fasste ein Delegierter heute in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin die Stimmung in den Praxen zusammen.

Berlin, 17. September 2021 – Einstimmig sprach sich die Vertreterversammlung vor diesem Hintergrund dafür aus, sowohl die Einführung des eRezeptes als auch die Verpflichtung zur Ausstellung der eAU zum 1. Januar zu verschieben.

„Der KBV-Vorstand wird aufgefordert, umgehend und nachdrücklich ein Aussetzen der Verpflichtung einzufordern“, heißt es in den Anträgen. „Mit den augenblicklichen technischen Ressourcen sind die Maßnahmen undurchführbar“, lautete unisono die Begründung.

Zugleich stellte die Vertreterversammlung klar, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht für Dinge sanktioniert werden dürfen, die sie nicht zu verantworten haben. „Wir begrüßen dieses klare Votum und den eindeutigen Handlungsauftrag.

Digitalisierung in den Praxen muss der Versorgung der Patienten dienen und die Arbeit der ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen erleichtern. Sämtliche Produkte müssen daher künftig zuerst in den Praxen auf ihre Tauglichkeit hin getestet werden“, stellten die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel klar.

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