Alirocumab
Handelsname: Praluent®
Anwendungsgebiet: Behandlung der primären Hypercholesterinämie oder gemischten Dyslipidämie begleitend zu einer Diät*
Pharmazeutischer Unternehmer: Sanofi-Aventis Deutschland
Beginn des Verfahrens: 15. November 2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 4. Mai 2016
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Behandlung der primären Hypercholesterinämie oder gemischten Dyslipidämie begleitend zu einer Diät* | a) Patienten, für die Statine infrage kommen | |
maximal tolerierte medikamentöse und diätetische Therapie zur Lipidsenkung | Zusatznutzen ist nicht belegt | |
b) Patienten, für die eine Statintherapie aufgrund von Kontraindikationen oder therapielimitierenden Nebenwirkungen nicht infrage kommt | ||
andere (als Statine) Lipidsenker (Fibrate oder Anionenaustauscher oder Cholesterinresorptionshemmer) als Monotherapie und diätetische Therapie zur Lipidsenkung | Zusatznutzen ist nicht belegt | |
c) Erwachsene, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft wurden | ||
LDL-Apherese (als „ultima ratio“ bei therapierefraktären Verläufen) ggf. mit begleitender medikamentöser lipidsenkender Therapie | Zusatznutzen ist nicht belegt |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Alirocumab ist nach Evolocumab der zweite Vertreter der neuen Wirkstoffgruppe der PCSK-9-Inhibitoren. Für die Nutzenbewertung wurden die für die Therapie mit Alirocumab infrage kommenden Patienten in Teilpopulationen unterteilt.
Für die Teilpopulation a) legte der pharmazeutische Unternehmer Daten einer direkt vergleichenden Studie (Alirocumab + Statine vs. Ezetimib + Statine) vor. Behandelt wurden Patienten, die mit einer maximal verträglichen Statindosis noch nicht ausreichend behandelt waren. Es zeigte sich zwischen den Behandlungsgruppen kein statistisch signifikanter Unterschied hinsichtlich Mortalität, Morbidität oder Nebenwirkungen. Nur bei der LDL-C-Senkung gab es einen statistisch signifikanten Vorteil für Alirocumab. Da es sich hierbei jedoch um einen Surrogat-Parameter handelt, bleibt das Ergebnis, dass der Zusatznutzen nicht belegt ist, hiervon unberührt.
Für die Teilpopulation b) wurde eine Studie vorgelegt, bei der die Zielpopulation (Intoleranz oder Kontraindikation gegenüber Statinen) nicht adäquat abgebildet war. Darüber hinaus wurde die Studiendauer von 24 Wochen als zu kurz erachtet.
Für die Teilpopulation c) legte der Hersteller die ESCAPE-Studie vor. Die eingeschlossenen Patienten erhielten bereits vor Studienbeginn zusätzlich zur medikamentösen Behandlung eine LDL-Apherese. Im Studienverlauf wurde diese Therapie durch Alirocumab bzw. Placebo ergänzt. Primärer Endpunkt der Studie war die Reduktion der LDL-Apherese-Frequenz. Da jedoch das Entscheidungskriterium zum Verzicht auf die LDL-Apherese lediglich eine relative Senkung der LDL-C-Wertes von 30 Prozent war und den absoluten Wert sowie den patientenindividuellen Zielwert nicht berücksichtigte, konnte die Studie nicht für die Bewertung des Zusatznutzens herangezogen werden.
In der Gesamtschau hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, dass der Zusatznutzen von Alirocumab für keines der drei genannten Anwendungsgebiete belegt ist.