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Verträge der AG Vertragskoordinierung

Vermeidung von Frühgeburten - „Gesund schwanger“

Zusammen mit der GWQ ServicePlus AG, dem Berufsverband der Frauenärzte, dem Berufsverband Deutscher Laborärzte und dem Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie hat die AG Vertragskoordinierung eine Vereinbarung nach § 140a SGB V geschlossen, um die Vermeidung von Frühgeburten zu unterstützen.

Versorgungsziele

Das Risiko von Frühgeburten (Geburt vor der abgeschlossenen 37. Schwangerschaftswoche) zu senken, vermeidet viel menschliches Leid für die Versicherte und ist mit der Verringerung der dadurch entstehenden beträchtlichen Kosten für das Gesundheitswesen verbunden.

Studien zufolge ist es jedoch möglich, das Frühgeburtsrisiko zu verringern, indem sowohl medizinische Risikofaktoren wie zum Beispiel die bakterielle Vaginose als auch nicht medizinische verhaltensbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden.

Das Versorgungsprogramm „Gesund schwanger“ setzt ganzheitlich an den relevantesten Risikofaktoren an und soll eine Minimierung des Gesamtrisikos fördern.

Teilnehmende Krankenkassen

Teilnehmen können Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen, wenn eine ärztlich diagnostizierte Schwangerschaft vorliegt. Die Einschreibung erfolgt durch den Gynäkologen.

Teilnehmende Krankenkassen sind (Stand April 2019):

  • Bertelsmann BKK
  • BKK Aesculap
  • BKK Voralb HELLER*INDEX*LEUZE
  • BKK Diakonie
  • Mercedes-Benz Betriebskrankenkasse
  • DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
  • Salus BKK
  • Südzucker BKK
  • VIACITIV Krankenkasse
  • Bahn BKK
  • BKK Deutsche Bank
  • BKK Melitta plus
  • BKK B. Braun Melsungen AG
  • BKK firmus

Versorgungsauftrag

Eine der Hauptursachen für eine Frühgeburt ist eine aszendierende Infektion, die Wehen oder einen vorzeitigen Blasensprung auslöst.

Ein konsequentes Screening nach vaginalen asymptomatischen Infektionen im frühen zweiten Schwangerschaftstrimenon ermöglicht eine frühzeitige Diagnose und kann durch die Einleitung adäquater Therapie- und Nachsorgemaßnahmen die Frühgeburtenrate reduzieren.

Die Versorgung der Schwangeren wird weiterhin qualitativ verbessert, indem neben der Durchführung eines Frühultraschalls ein umfangreicher Fokus auf die gezielte Aufklärung und Beratung zu negativen verhaltensbedingten Einflussfaktoren, wie etwa Nikotin- und Alkoholkonsum, gelegt wird und zu einer bewussten Ernährung und aktiven Reduktion der selbst steuerbaren Risikofaktoren motiviert wird.

Teilnahme von Ärzten

Teilnehmen können alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Sie können das Risikoscreening, den Frühultraschall und das Infektionsscreening durchführen.

Zur Durchführung der Labordiagnostik können zudem alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie teilnehmen, die über ein gültiges Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einem Ringversuch Gram-Färbung oder einem dieses Verfahren inkludierenden Ringversuch entsprechend gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) verfügen.

Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe können die Labordiagnostik im eigenen Labor durchführen, sofern sie über entsprechenden Qualitätsanforderungen verfügen.

Vergütung

Die Leistungen nach dieser Vereinbarung werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Für die Durchführung des Risikoscreenings mit ausführlicher Beratung erhält der Gynäkologe 60 Euro, der Frühultraschall in der 4. bis zur vollendeten 8. SSW wird mit 50 Euro vergütet, das Infektionsscreening in der 16. bis zur vollendeten 24. SSW mit 26 Euro. Die Labordiagnostik wird mit 15 Euro vergütet.