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Versorgungskonzepte

Qualitätsgesicherte Reduktion des Alkoholkonsums

In Deutschland gelten 1,3 Millionen Menschen als alkoholabhängig, 8,5 Millionen Menschen zeigen ein riskantes Trinkverhalten. Nach Studien haben etwa 70 v.H. aller Alkoholabhängigen nie Kontakt zu einer suchtspezifischen Einrichtung, aber 80 v.H. von diesen Patienten konsultieren mindestens einmal pro Jahr ihren Hausarzt, dem daher eine besondere Rolle bei der Identifizierung dieser Risikopatienten zukommt.

Bereits die Nachfrage nach Konsumgewohnheiten, die Information über gesundheitliche Risiken verbunden mit dem Rat, den Alkoholkonsum zu reduzieren, ist bei noch nicht abhängigen Konsumenten häufig erfolgreich. Gezielte Kurzinterventionen unterstützen den Patienten bei der Reduktion des Alkoholkonsums. Dieses Versorgungsprogramm setzt deshalb bei routinemäßigen Hausarztbesuchen an.

Die Vertragswerkstatt hat im Jahr 2013 einen Versorgungsvertrag zur Identifizierung von Patienten mit kritischem Alkoholkonsum entwickelt.

Versorgungsziele

Das Ziel des Vertrages ist es, Patienten mit riskantem oder schädlichem Alkoholkonsum frühzeitig zu identifizieren und sie zur Reduktion ihres Alkoholkonsums zu motivieren und ihnen im Bedarfsfall durch weiterführende Versorgungsstrukturen eine patientenzentrierte Behandlung zu ermöglichen.

Durch den Vertrag soll die zentrale Funktion des Hausarztes bei der präventiven Reduktion des Alkoholkonsums gestärkt werden und ein niederschwelliger Zugang zu weiterführenden Beratungs-, Unterstützungs- und Selbsthilfeangeboten für interessierte Patienten geschaffen werden.

Darüber hinaus können durch den effizienten Einsatz der Ressourcen Folgekosten insbesondere durch die präventive Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, Rehabilitationsaufenthalten und Arbeitsunfähigkeitstagen gesenkt werden.

Versorgungsauftrag

An dem Vertrag können Patienten teilnehmen, bei denen der Arzt einen riskanten oder schädlichen Alkoholkonsum bzw. Alkoholabhängigkeit festgestellt hat. In einem ersten Gespräch wird der Alkoholkonsum aufgrund von Anzeichen, wie auffälligen Laborwerten oder häufigen Infekten angesprochen.

Darüber hinaus erfolgt mithilfe von bewährten Fragebögen die Einschätzung, ob ein risikoarmer, riskanter, schädlicher Konsum oder eine Abhängigkeit besteht. Die Kurzintervention umfasst zwei weitere Beratungsgespräche, in denen die Patienten mit dem Arzt Veränderungsziele über ihr Konsumverhalten festlegen. Hierzu werden verschiedene Techniken und Bewältigungsstrategien wie ein Trinktagebuch eingesetzt.

Patientenorientierung

Das Ziel des Vertrages ist es, die Patienten mit einem kritischen Alkoholkonsum zu einer Änderung ihrer Konsumgewohnheiten zu motivieren. Hierbei sollen Behandlung, Beratung und Versorgung der individuellen Situation der Patienten Rechnung tragen.

Daher wird der Patient durch den Arzt umfassend über die Inhalte und die Ziele der Behandlung im Rahmen dieses Vertrages aufgeklärt. Auch erhalten die Patienten individuell aufbereitete Patienteninformationen zu Selbsthilfeangeboten und Suchtberatungsstellen.

Teilnahmevoraussetzungen für Ärzte

Zur Teilnahme an diesem Vertrag sind alle Vertragsärzte berechtigt, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 1a SGB V teilnehmen und sich in das Versorgungsmodell unter Anerkennung der Vertragsbedingungen einschreiben.

Für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen zur Kurzzeitintervention ist die Berechtigung der „psychosomatischen Grundversorgung“ oder die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung oder der schriftliche Nachweis über eine Schulung im „Motivational Interviewing“ (mindestens 20 Stunden, zertifiziert durch eine Ärztekammer) Voraussetzung.