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Stellungnahme der KBV zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals vom 24. September 2018

Die vollständige Stellungnahme finden Sie als Download unter dem Text.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung positioniert sich zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals vom 24. September 2018 und zur Pflegeheimversorgung.

Die KBV plädiert weiterhin für die Streichung der Einzelvertragslösung, dieser kommt eher die Funktion einer bürokratischen Hürde zu. Erst seit der Einführung finanzieller Anreize ist ein erheblicher Anstieg der ärztlichen Pflegeeinrichtungsbesuche zu verzeichnen, das Potenzial ist jedoch noch nicht im gewünschten Rahmen ausgeschöpft. Weitere reglementierende, verpflichtende Maßnahmen können diese Entwicklung eher behindern als erleichtern. Von weitergehender und wesentlicher Bedeutung ist das Angehen ursächlicher, struktureller Probleme. Hierzu gehört die Erleichterung des Krankentransportes in Arztpraxen genau so wie die bessere Verzahnung der Errichtung von Pflegeeinrichtungen mit der ärztlichen Versorgung und schließlich auch die dauerhafte extrabudgetäre Vergütung spezifischer Leistungen.

Telemedizinische Möglichkeiten versprechen ein wesentliches Potenzial für eine verbesserte ärztliche Versorgung von Pflegeeinrichtungen. Die Förderung der Videosprechstunde in Pflegeeinrichtungen und die Etablierung von Schnittstellen der sicheren Kommunikation zwischen Pflegeeinrichtung und Ärzten sind deshalb zu begrüßen.

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