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Stand 17.10.2019

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Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) ist das Ziel einer deutlichen Steigerung der Durchimpfungsraten verbunden, um auf diesem Wege die Ausrottung der Masern in Deutschland erreichen zu können.

Die KBV unterstützt dieses Ziel. Auch wenn es aus ihrer Sicht zunächst sachgerechter wäre, Information und Aufklärung hinsichtlich der Notwendigkeit der Masernimpfung weiter zu intensivieren, erscheint es der KBV angesichts der immer wiederkehrenden Masernausbrüche in Deutschland in den vergangenen Jahren nachvollziehbar, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Impfpflicht gegen Masern eingeführt werden soll.

Die Einführung der Bestätigung der Impfdokumentation in elektronischer Form begrüßt die KBV. Um eine sachgerechte Umsetzung zu ermöglichen, bedarf es allerdings noch Klarstellungen. Hierzu macht die KBV im Nachfolgenden entsprechende Regelungsvorschläge.

Die gesetzliche Verankerung der bereits seit Jahren etablierten KV-Impfsurveillance in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist aus Sicht der KBV nachvollziehbar. Auch hierzu bedarf es allerdings noch Klarstellungen, um eine sachgerechte Umsetzung und Fortführung sicherzustellen. Die KBV macht auch hierzu im Nachfolgenden Regelungsvorschläge.

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