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Barrierefreiheit

Praxis-Website: Barrierefreiheit

Informationen für alle Nutzer aufbereiten

Eine eigene Web-Präsenz ist das Aushängeschild der Praxis im Internet. Viele Ärzte und Psychotherapeuten bieten ihren Patienten so zusätzlichen Service. Doch genau wie in der Praxis spielt Barrierefreiheit auch im Internet eine Rolle.

Deshalb sollten Praxisinhaber bei der Gestaltung ihrer Website darauf achten, dass alle Nutzer möglichst einfach auf die Informationen zugreifen können – egal ob sie körperlich oder kognitiv beeinträchtigt sind oder veraltete Hard- und Software verwenden.

Barrierefreie Websites bieten auch Besuchern ohne Behinderung mehr Komfort.

Ärzte und Psychotherapeuten sollten ihre Web-Entwickler darauf ansprechen, wie sie ihre Internetpräsenz barrierefrei gestalten können.

Übrigens: Auch Suchmaschinen arbeiten besser, wenn das Internetangebot barrierefrei ist. Und wenn der Onlineauftritt einfacher gefunden wird, wachsen die Nutzerzahlen.

Stichwort BITV 2.0

Eine Fülle hilfreicher Standards für barrierefreie Webangebote bietet die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 – kurz BITV 2.0. Mit ihr hat der Gesetzgeber das Behindertengleichstellungsgesetz ergänzt. Die Verordnung gilt in erster Linie für Bundesbehörden – sie ist also für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten keine Pflicht. Dennoch eignet sich die BITV 2.0 hervorragend als Impulsgeber und Grundlage für die eigene Gestaltung.

Tipps für die barrierefreie Praxis-Website

Für Sehbehinderte und Blinde sollten Webangebote so gestaltet werden, dass sie sich frei im World Wide Web bewegen können

  • Verwenden Sie klare Schriften, variable Schriftgrößen und starke Kontraste, um vor allem Sehbehinderten das Lesen zu erleichtern.
  • Vorsicht mit Farben: Texte und Grafiken müssen auch für Menschen verständlich sein, die zum Beispiel eine Rot-Grün-Sehschwäche haben. Deshalb sollten farbige Darstellungen auch immer erklärende Texte enthalten und nicht nur anhand der Farbe Aufschluss über den Inhalt geben.
  • Strukturieren Sie die einzelnen Webseiten mit Überschriften, Absätzen und Aufzählungspunkten. Geben Sie an, wohin Links führen.
  • Hinterlegen Sie Abbildungen mit Alternativtexten. Solche Texte sollten inhaltlich relevante Bilder mit Worten widergegeben.
  • Ermöglichen Sie die Navigation mit der Tastatur, denn manche Patienten können eine Computer-Maus nicht bedienen. Die Navigationselemente sollten dafür klar erkennbar sein und gut angesteuert werden können.
  • Wichtig ist auch, dass die Website nicht ausschließlich mit den aktuellsten Browsern funktioniert, sondern auch mit älteren Versionen.
  • Herausforderung Dokumente zum Herunterladen: Auch Dokumente, beispielsweise im PDF-Format, die die Nutzer online herunterladen können, sollten barrierefrei gestaltet sein. Dabei gilt Ähnliches, wie für Webseiten. Die Dokumente sollten mit Überschriften strukturiert sein, Abbildungen durch Alternativtexte beschrieben werden und auch ältere Softwareversionen die Dokumente verarbeiten können. Unbedingt vermeiden: Gescannte Dokumente sind nicht barrierefrei, da vorhandene Texte von Screen-Readern nicht erkannt werden.

Bildschirmleseprogramm: So bewegen sich Blinde im Netz

Blinde lassen sich die Inhalte von Internetseiten beispielsweise mit einer Software, sogenannten Screen-Readern, per Sprachausgabe oder Braille-Zeile wiedergeben. Dafür ist es wichtig, dass die Webseiten barrierefrei gestaltet sind.

Weitereführende Informationen über barrierefreie Webangebote