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Barrierefreiheit

In der Praxis Barrieren für mobilitätseingeschränkte Patienten abbauen

Hinweise für Ärzte und Psychotherapeuten, die Patienten mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit den Zugang zur Praxis erleichtern wollen

Jede Praxis sollte für alle Patienten zugänglich sein. Im Folgenden geht es um den Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen. Dazu gehören Patienten, die nach einem Unfall oder durch eine Krankheit im Rollstuhl sitzen.

Dazu gehören aber auch blinde und schlecht sehende Menschen, die auf greifbare Orientierungshilfen angewiesen sind, um sich möglichst frei im Praxisbereich bewegen zu können. Aber auch Patienten die zeitweise schlecht laufen oder sehen können. profitieren von einem leichten Zugang.

Die Situation individuell betrachten

Es muss nicht immer teuer werden. Oft kann schon mit wenig Aufwand und geringen Kosten viel erreicht werden. Zu nennen sind hier beispielsweise eine bessere Beleuchtung, aber auch einfache Verhaltensregeln wie Blickkontakt und zugewandtes Sprechen.

Investitionen für größere bauliche Veränderungen wie ein Fahrstuhl, eine Rampe oder auch ein Bodenleitsystem müssen von Fall zu Fall entschieden werden. Sie erleichtern sehbehinderten oder bewegungseingeschränkten Patienten den Zugang in die Praxis.

Auch andere profitieren

Eine Praxis, die auf mobilitätseingeschränkte Menschen eingestellt ist, kann auch anderen nutzen – zum Beispiel den Patienten, die aufgrund eines Schlaganfalles, einer neurologischen Erkrankung oder einer Hüft- oder Knie-Operation vorrübergehend einen Rollstuhl oder einen Stock brauchen und damit in die Sprechstunde oder zu einer Vorsorgeuntersuchung kommen. Auch Eltern mit kleinen Kindern sind für Bewegungsfreiheit dankbar.

Eine echte Hilfe: Behindertenparkplätze

Behindertenparkplätze sind in der Regel größer als reguläre Parkplätze und befinden sich meist nah am Ein- und Ausgang eines Gebäudes. Sie sind eine echte Hilfe für Menschen, die mehr Bewegungsfreiheit benötigen, zum Beispiel, weil sie auch einen Rollstuhl ein- und ausladen müssen.

Es kann für Patienten sehr hilfreich sein, wenn Parkmöglichkeiten kommuniziert werden und der Weg vom Stellplatz in die Praxis leicht zu bewältigen ist. Patienten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Praxis kommen, helfen Informationen zur Verkehrsanbindung, beispielsweise die nächsten Haltestellen von Bus oder Straßenbahn.

Tipp: Das Praxisteam kann bereits bei der Terminvergabe über Parkplätze informieren und eine Wegbeschreibung anbieten. Auch auf den Praxisseiten im Internet sind solche Hinweise hilfreich.

Stichwort: Barrierefreies Bauen

Wer eine Praxis neu eröffnen oder bauliche Veränderungen vornehmen will, um für mehr Barrierefreiheit zu sorgen, sollte zunächst beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt erfragen, ob und was genau unter dem Aspekt der Barrierefreiheit zu beachten ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Beratung durch einen Architekten.

Die baurechtlichen Regelungen finden sich in der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes, in dem eine Arztpraxis ansässig werden soll. Zudem ist entscheidend, ob eine Praxis komplett neu gebaut wird, der Nachfolger die Praxis seines Vorgängers umbauen will oder eine Nutzungsänderung vorliegt, weil beispielsweise aus einer Wohnung eine Praxis werden soll.

Wenn mit dem Architekten oder Handwerksbetrieb die Herstellung von Barrierefreiheit vereinbart wird, sollte die DIN 18040-1 als anerkannter Standard angewandt werden. Der Bauherr sollte in den Verträgen mit Planern und Handwerkern eindeutige Festlegungen treffen, auch um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Anders sieht es bei einer bereits bestehenden Praxis aus, die beispielsweise im dritten Stock eines Altbaus mitten in der historischen Altstadt liegt. Eine Verpflichtung zum Umbau gibt es nicht. Trotzdem kann es sich lohnen, über mögliche Verbesserungen nachzudenken und sie nach Möglichkeit zu realisieren.

Checkliste: Räume und Ausstattung

  • Lichtschalter, Klingeln und Gegensprechanlagen sollten vom Rollstuhl aus – also aus einer sitzenden Position heraus – erreichbar sein. Gleiches gilt für Waschbecken und Papiertuchhalter im Sanitärbereich.
  • Türen sollten auch für Elektro-Rollstühle breit genug sein (80 bis 90 Zentimeter).
    Zum Öffnen und Schließen der Tür vom Rollstuhl aus sollte es große Manövrierflächen vor und hinter dem Eingang geben.
  • Handläufe auf beiden Seiten einer Treppe helfen Patienten, die gehbehindert sind oder schlecht laufen können.
  • Aufzüge sollten mit ausreichend breiten automatischen Schiebetüren ausgestattet sein. Der Fahrkorb sollte genug Platz für einen Elektro-Rollstuhl bieten. Die Bedienelemente vor dem Aufzug und im Aufzug sollten vom Rollstuhl aus erreichbar sein.
  • Rampen sollten nicht mehr als sechs Prozent Steigung haben. Mobile Rampen sind meistens zu steil und müssen erst angelegt werden.
  • Ein hoher Anmeldetresen erschwert die Kommunikation zwischen einem Rollstuhlfahrer und dem Personal am Empfang. Vielleicht kann ein Teilstück abgesenkt werden.
  • Umkleidebereiche sollten ausreichend groß sein und mit Sitzgelegenheiten sowie Halte- und Stützgriffen versehen sein.
  • Untersuchungsgeräte wie Röntgenapparate, Gynäkologen-Stühle oder Untersuchungsliegen sollten höhenverstellbar sein. Alternativ kann beispielsweise ein Stufenhocker beim Hochsteigen helfen.