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Versorgungskonzepte

Nach dem Motto „Besondere Lösungen für besondere Probleme“ entwickelt die KBV, insbesondere für chronische und geriatrische Erkrankungen, passgenaue Vertragskonzepte. Grundlage ist in der Regel der Paragraf 73c des Fünften Sozialgesetzbuches. Konzepte, die sich bewähren, sollen Eingang in den Kollektivvertrag finden. So zum Beispiel das Versorgungskonzept „HIV/AIDS“, welches durch Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung in den Kollektivvertrag integriert und damit verbindlich für alle Krankenkassen vereinbart wurde.

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Interdisziplinäres Projektteam
Seit ihrer Gründung im Jahr 2005 erarbeiten in der KBV-Vertragswerkstatt Ärzte, Therapeuten, Juristen, Volkswirte, Qualitätsexperten und Honorarfachleute Versorgungskonzepte für Patienten mit einem besonderen Versorgungsbedarf. Um eine hohe Praktikabilität zu erreichen, arbeitet die KBV-Vertragswerkstatt eng mit KVen, dem ÄZQ, dem ZI, ärztlichen Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen zusammen. Eine standardisierte und etablierte Projektstruktur bildet den Rahmen für die Erarbeitung. Bei der Umsetzung der Versorgungskonzepte kann die KBV-Vertragswerkstatt auf das Know-how der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung zurückgreifen.

Patient, Arzt, Qualität
Die Konzepte der Vertragswerkstatt konzentrieren sich auf Krankheitsbilder, die eine langfristige und koordinierte Behandlung benötigen und einer engen vertrauensvollen Beziehung zwischen Ärzten und Patienten bedürfen. Damit stehen drei Bereiche im Fokus der Konzepte:

Patient: Selbsthilfeorganisationen begleiten frühzeitig die Entwicklung der Vertragskonzepte und bringen so die Erfahrungen und Bedürfnisse von Betroffenen ein. Patienten können so weit wie möglich die Ausgestaltung der Therapie mitbestimmen (Adherence). Information und Beratung der Patienten und auch ihrer Angehörigen haben einen hohen Stellenwert.

Arzt bzw. Therapeut: Jedes Konzept beinhaltet spezifische Qualifikations- und Weiterbildungsanforderungen für die teilnehmenden Ärzte und Therapeuten, um höchste Qualität der Versorgung zu erreichen. Die im Vertrag beschriebenen Aufgaben richten sich nach aktuellen evidenzbasierten Leitlinien. Die KVen unterstützen die Ärzte bei den geforderten Qualifizierungsmaßnahmen und stärken so langfristig eine wohnortnahe Versorgung.

Versorgungsqualität: In den Verträgen der Vertragswerkstatt sind umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität vereinbart, darunter:

  • interdisziplinäre Zusammenarbeit, z.B. in Teams, Zirkeln und Netzen,
  • klare Überweisungs- und Kooperationsregeln
  • spezifische Qualifikations- und Weiterbildungsanforderungen für teilnehmende Ärzte und Therapeuten
  • Berücksichtigung evidenzbasierter Leitlinien
  • Messung und Dokumentation der Leistungen, z.B. durch Qualitätsindikatoren