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Selektivverträge

Selektivverträge können die kollektivvertragliche Versorgung ergänzen. Sie bieten die Möglichkeit, neue optimierte Konzepte der Versorgung von Patienten zu erproben. Die Vertragswerkstatt der KBV entwickelt passgenaue Lösungen für spezielle Versorgungsbedürfnisse. Ziel ist es, die Versorgung besonderer Patientengruppen zu optimieren und diese über die AG Vertragskoordinierung mit Krankenkassen bundesweit umzusetzen.

In der AG Vertragskoordinierung haben sich die KVen zusammengeschlossen, um bundesweit tätigen Krankenkassen die einheitliche Umsetzung von Selektivverträgen durch die KVen anzubieten. Die hier geschlossenen Selektivverträge stehen grundsätzlich allen Ärzten, die die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen, offen. Die Kompetenz des KV-Systems ermöglicht es, passgenaue Versorgungskonzepte für die Versichertenstruktur der jeweiligen Krankenkasse zu entwickeln und bundesweit umzusetzen.