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Versorgungskonzepte

Vertragskonzept für eine allgemeine ambulante Palliativversorgung

Unheilbar kranke und sterbende Menschen wünschen sich in der Regel, die letzten Tage ihres Lebens in vertrauter Umgebung im Kreise der Familie verbringen zu können. Dennoch sterben in Deutschland die meisten Menschen in Krankenhäusern. 

Mit dem Ziel, diese Situation zu ändern, hatte der Gesetzgeber 2007 die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) geschaffen. Diese richtet sich an Patienten, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen. Experten sind sich jedoch einig, dass 90 Prozent der Sterbenden ambulant durch den vertrauten Hausarzt in Kooperation mit Pflegediensten und anderen nichtärztlichen Gesundheitsberufen versorgt werden können. Eine solche intensive Betreuung durch den vertrauten Arzt war in den Versorgungsstrukturen zwischen der kurativen vertragsärztlichen Versorgung und der SAPV zu dieser Zeit jedoch nicht definiert. Das durch die KBV als Reaktion darauf entwickelte Versorgungskonzept setzte damit neue Standards.

Mit dem Vertragskonzept für die qualifizierte allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV), welches die KBV 2013 vorlegte, sollten die in vielen Regionen bereits existierenden Netzwerke und Versorgungsstrukturen weiter gefördert und die AAPV mit einheitlichen Qualitätsstandards bundesweit etabliert werden. 

Das Versorgungskonzept hatte zum Ziel, einen fließenden Übergang zwischen der kurativen und palliativen Behandlung sowie gegebenenfalls zur Versorgung im Rahmen der SAPV für schwerstkranke und sterbende Patienten zu ermöglichen. Ihnen sollte ein würdevolles Lebensende in vertrauter häuslicher Umgebung ermöglicht werden, sofern dies medizinisch, pflegerisch und psychosozial vertretbar ist und vom Patienten gewünscht wird.

Dabei baute das Vertragskonzept auf die vertrauensvolle Beziehung zum Patienten. Der Arzt des Vertrauens sollte die Behandlung koordinieren. Neben der Zusammenarbeit mit Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten wurde auch die Kooperation mit nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, insbesondere der Pflege, sowie weiteren Versorgungsstrukturen, beispielsweise Hospizdiensten, als essentiell mitgedacht. Am Anfang sollte ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Patienten und seinen Angehörigen oder seinem Betreuer stehen mit dem Fokus auf dem Patientenwillen.

2015 wurde die Palliativversorgung im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes dann ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Vielfältige Maßnahmen, die die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung für Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung fördern sollten, wurden in diesem Gesetz etabliert. Auch die allgemein ambulante Palliativversorgung fand hier ihren Platz und wurde durch die Regelung des Paragrafen 87 Absatz 1b SGB V gestärkt. Dieser Vertragsentwurf fand dort als eine der Grundlagen Eingang.

Weitere Informationen zum AAPV-Konzept

Vertragsentwurf zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung

Vertragsdatum: 07.05.2013
Vertragsentwurf zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (PDF, 306 KB)

Eckpunkte zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung

Vertragsdatum: 02.04.2014
Eckpunkte zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (PDF, 645 KB)