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Verträge der AG Vertragskoordinierung

Vertrag zur Durchführung einer zusätzlichen Jugenduntersuchung mit der Knappschaft

Zusammen mit der Knappschaft und der der Servicegesellschaft des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ Service GmbH) hat die AG Vertragskoordinierung einen Vertrag zur Durchführung einer zusätzlichen Jugenduntersuchung (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach Paragraf 73c des Fünften Sozialgesetzbuches entwickelt und abgeschlossen. Für Vertragsärzte und Versicherte ist die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig.

Versorgungsziel und -auftrag

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für die Jugenduntersuchung im Alter von 12 bis 14 Jahren. Diese Vorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung von Wachstumsstörungen und chronischen Krankheiten.

Ergänzend dazu haben sich die Knappschaft, die BVKJ Service GmbH und die AG Vertragskoordinierung auf das Angebot einer weiteren Jugenduntersuchung für bei der Knappschaft versicherte Jugendliche verständigt. Inhalt sind folgende Untersuchungsschwerpunkte:

J2 (16 bis 17 Jahre):

  • Medizinische Risiken: Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes
  • Körperhaltung und Fitness
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Entwicklung der Sexualität
  • Medienverhalten
  • Umgang mit Drogen

Im Einzelnen übernehmen die teilnehmenden Vertragsärzte im Rahmen dieses Versorgungsauftrages die Beratung, Durchführung und Dokumentation dieser strukturierten Vorsorgeuntersuchungen.

Stukturanforderungen

Der Versorgungsauftrag fördert das in vielen Regionen schon geleistete besondere Engagement für die Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen durch die Vertragsärzte und schafft somit ein möglichst flächendeckendes Angebot für die Versicherten der Knappschaft.

Kinder- und Jugendärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, beantragen ihre Teilnahme am Vertrag schriftlich bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und weisen dabei das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen nach.

Darüber hinaus können auch in der Kinder- und Jugendmedizin besonders engagierte Hausärzte diese Jugenduntersuchung durchführen. Sie können bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Teilnahme an diesem Vertrag beantragen. Dafür müssen sie jährlich mindestens 6 Fortbildungspunkte auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin nachweisen können.

Vergütung

Die teilnehmenden Vertragsärzte erhalten für die Durchführung der zusätzlichen Jugenduntersuchung J2 zusätzlich zur vorhersehbaren morbiditätsbedingten Gesamtvergütung eine Pauschale in Höhe von 53 Euro.