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Verträge der AG Vertragskoordinierung

Vertrag über Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche mit der Techniker Krankenkasse

Mit der TK und der BVKJ Service GmbH (der Servicegesellschaft des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte) hat die AG Vertragskoordinierung einen Vertrag zur Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11 im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c des fünften Sozialgesetzbuches entwickelt und abgeschlossen. Für Vertragsärzte und Versicherte ist die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig.

Versorgungsziel und -auftrag

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen im Säuglings- und Kindesalter für Kinder bis fünf Jahre. Diese Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen, die die langfristige Gesundheit von Kindern erheblich beeinträchtigen können. Dieser Untersuchungskanon endet kurz vor der Einschulung.

Ergänzend dazu haben sich die Techniker Krankenkasse, die BVKJ Service GmbH und die AG Vertragskoordinierung auf das Angebot von zwei weiteren Früherkennungsuntersuchungen für bei der TK versicherte Kinder verständigt. Die Inhalte sind folgende Untersuchungsschwerpunkte:

U10 (7-8 Jahre):

  • Schulleistungsstörungen (Lese-Rechtschreib- und Rechenstörungen)
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Störungen der motorischen Entwicklung
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • Medienverhalten

U11 (9-10 Jahre):

  • Schulleistungsstörungen (Lese-Rechtschreib- und Rechenstörungen)
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Störungen der motorischen Entwicklung
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • Medienverhalten
  • Pubertätsentwicklung

Im Einzelnen übernehmen die teilnehmenden Vertragsärzte im Rahmen dieses Versorgungsauftrages die Beratung, Durchführung und Dokumentation dieser strukturierten Vorsorgeuntersuchungen.

Strukturanforderungen

Der Versorgungsauftrag fördert das in vielen Regionen schon geleistete besondere Engagement für die Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen durch die Vertragsärzte und schafft somit ein möglichst flächendeckendes Angebot für die Versicherten der TK.

Kinder- und Jugendärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, beantragen ihre Teilnahme am Vertrag schriftlich bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und weisen dabei das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen nach.

Darüber hinaus können auch in der Kinder- und Jugendmedizin besonders engagierte Haus- und Fachärzte diese Untersuchungen durchführen. Sie können bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Teilnahme an diesem Vertrag beantragen. Als in der Kinder- und Jugendmedizin engagiert werden folgende Vertragsärzte angesehen:

  • Hausärzte, die mindestens 30 Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern pro Quartal innerhalb der letzten 4 Quartale nachweisen können.
  • Fachärzte mit der abgeschlossenen Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin

Vergütung

Die teilnehmenden Vertragsärzte erhalten für die Durchführung der zusätzlichen Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U10 und U11 jeweils zusätzlich zur vorhersehbaren morbiditätsbedingten Gesamtvergütung eine Pauschale in Höhe von 53 Euro.