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Anhang 2 des EBM
Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen
Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) wird jährlich durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aktualisiert. Danach passt der Bewertungsausschuss den Anhang 2 an die neue OPS-Version an und nimmt gegebenenfalls weitere Änderungen vor.
Berechnungsgrundlage für alle im Anhang 2 aufgeführten Operationen sind die Kapitel 31.2 und 36.2 des EBM. Des Weiteren enthält der Anhang 2 Gebührenordnungspositionen für die im Zusammenhang mit den Operationen berechnungsfähigen Überwachungskomplexe, postoperativen Behandlungskomplexe sowie die zugeordneten Narkoseleistungen.