Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen für Vertragsärzte
Der Anhang 2 des EBM enthält alle Operationen, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ambulant und belegärztlich durchführen und berechnen dürfen. Diese sind nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) kodiert. Der OPS wird jährlich durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aktualisiert. Danach passt der Bewertungsausschuss den Anhang 2 an die neue OPS-Version an und nimmt gegebenenfalls weitere Änderungen vor.
Berechnungsgrundlage für alle im Anhang 2 aufgeführten Operationen sind die Kapitel 31.2 und 36.2 des EBM. Des Weiteren enthält der Anhang 2 Gebührenordnungspositionen für die im Zusammenhang mit den Operationen berechnungsfähigen Überwachungskomplexe, postoperativen Behandlungskomplexe sowie die zugeordneten Narkoseleistungen. Zum 1. Januar 2023 wurde er um Zuschläge für besonders förderungswürdige ambulante Operationen erweitert (mehr Informationen zur Förderung des ambulanten Operierens).
Neu im Anhang 2 seit 1. Januar 2024
Übersicht der Änderungen
Der Anhang 2 des EBM wurde zum 1. Januar 2024 routinemäßig an die aktuelle OPS-Version angepasst. Darüber hinaus gibt es inhaltliche Änderungen, die der Bewertungsausschuss (BA) nach § 87 Abs.1 Satz 1 SGB V in seiner 688. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) am 2. November 2023 beschlossen hat.
Zu den inhaltlichen Änderungen im OPS 2024 zählen u. a. die Aufnahme neuer Kodes für die Destruktion von Nervengewebe sowie aus den Bereichen der freien Hauttransplantation für den permanenten Hautersatz mit alloplastischem oder xenogenem Material inklusive der Versorgung von Verbrennungen und Verätzungen. Zudem wurden Kodes für gefäßchirurgische Eingriffe aufgrund von Anpassungen in der OPS-Systematik mit einer differenzierten Lokalisationsangabe bei den Varizeneingriffen aufgenommen und im Umkehrschluss mit veralteter Lokalisationsangabe gestrichen.
Darüber hinaus hat der Bewertungsausschuss weitere Beschlüsse gefasst:
Erweiterung des Anhang 2 um mehrere OPS-Verfahren für Biopsien an der Prostata und an den Gelenken, Inzisionen im Bereich der Augen und der männlichen Geschlechtsorgane und der Revision von venösen Katheterverweilsystemen im Rahmen der Beratungen zur Weiterentwicklung des ambulanten Operierens (688.BA – Teil B).
Sowie Förderung der Ambulantisierung (693.BA), die das ambulante Operieren sowie spezielle Leistungen außerhalb des EBM-Kapitels 31 betreffen. Die Beschlüsse stehen teilweise im Zusammenhang mit der geplanten Anpassung des Vertrags nach 115b SGB V – Ambulantes Operieren, sonstige stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen im Krankenhaus (AOP-Vertrag) zum 1. Januar 2024.
Hierbei handelt es sich um Ergänzungen der zu Jahresbeginn eingeführten Förderzuschläge und umfasst weitere Operationen an Blutgefäßen, der operativen Behandlung von Hämorrhoiden, arthroskopischen Eingriffen sowie zur Freien Hauttransplantationen mit permanenten Hautersatz mittels allogenem Hauttransplantat/ Hautersatzmaterial.
Dabei handelt es sich um OPS-Kodes, die zum 1. Januar in den AOP-Katalog zum ambulanten Operieren nach § 115b Abs. 1 SGB V aufgenommen wurden und damit künftig auch von Krankenhäusern durchgeführt werden können. Diese Leistungen werden von Vertragsärzten bislang in sehr geringem Umfang abgerechnet. Mit den Förderzuschlägen soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, diese Eingriffe öfter ambulant durchzuführen.
Die hier bereitgestellten Excel-Dateien können heruntergeladen werden. Sie haben die Wahl zwischen einer Fassung mit und einer Fassung ohne §115b-Kennzeichnung (AOP-Vertrag).
Die hier bereitgestellten Dateien im CSV-Format können heruntergeladen werden. Sie ermöglichen die Datenverarbeitung der Inhalte des Anhang 2 des EBM, z. B. in Tabellenkalkulations- oder Datenbankprogrammen.
Sie haben die Wahl zwischen einer Fassung mit und einer Fassung ohne §115b-Kennzeichnung (AOP-Vertrag).
Komfortable Suchfunktionen und zahlreiche Extras bietet der digitale EBM im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK), der auch mit einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) aufgerufen werden kann. Er enthält ebenfalls den Anhang 2. Ärztinnen und Ärzte können sich beispielsweise über einen Filter „ambulant“ oder „stationär“ nur ambulante und nur belegärztliche Operationen anzeigen lassen. Ein Kostenstellenfilter mit den unterschiedlichen Eingriffen ist ebenfalls integriert. Auch das Erstellen einer Favoritenliste und das Kopieren der Filterergebnisse in Tabellenform sind möglich.
Nach der Anmeldung im Sicheren Netz über http://portal.kv-safenet.de oder die Portalseite der KV ist der EBM abrufbar (Zugang auch über den TI-Konnektor möglich).
Hinweis: Daneben steht der Anhang 2 auch in der Online-Version sowie der PDF-Datei des EBM bereit.
Nutzerinnen und Nutzer, die den Anhang 2 auf einem Computer ohne Zugang zum SNK installieren möchten, können sich dafür den Anhang2-Browser hier herunterladen (Login bzw. Registrierung erforderlich).
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