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aktualisiert am 18.04.2016

ASV-Appendix

Anlagen zu den Beschlüssen des ergänzten Bewertungsausschusses (ASV-Appendix)

Der G-BA legt den Behandlungsumfang in den jeweiligen Anlagen zur ASV-Richtlinie pro Erkrankung fest. Im sog. Appendix zur ASV-RL wird der Behandlungsumfang anhand von EBM-Gebührenordnungspositionen ergänzt um Leistungen, die bislang noch nicht Bestandteil des EBM sind, abschließend definiert und den Fachgruppen des ASV-Teams zugeordnet. Mit Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses vom 20. Juni 2014 werden diese Leistungen im Rahmen der ASV abrechnungsfähig. Die zugeordneten Gebührenordnungspositionen werden regelmäßig überprüft und ggf. an EBM-Änderungen durch Beschlüsse des ergänzten Bewertungsausschusses angepasst.

Die Appendizes mit dem Behandlungsumfang der einzelnen Krankheitsbilder der ASV stehen als Excel-Tabellen auf der Seite des Institutes des Bewertungsausschusses (InBA) zur Verfügung.