Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

System

Glossar

Bitte wählen Sie einen Buchstaben aus.

IGeL (Individuelle Gesundheits-Leistungen)

Bei Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) handelt es sich um medizinische Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden und deshalb vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel kosmetische Operationen, Tauglichkeitsuntersuchungen, reisemedizinische Impfberatungen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen etc.

 

Dabei darf der Arzt die Kosten für die IGeL nicht willkürlich festsetzen, sondern jeder Individuellen Gesundheits-Leistung ist in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ein bestimmter Betrag zugeordnet. Je nach Aufwand und Schwierigkeit kann der Mediziner für eine IGeL den einfachen bis 2,3-fachen Gebührensatz berechnen. Bei gesetzlich Versicherten ist der Arzt verpflichtet, mit dem Patienten einen schriftlichen Vertrag über eine IGeL abzuschließen.

Integrierte Versorgung (IV)

Innerhalb der integrierten Versorgung arbeiten verschiedene Akteure des Gesundheitswesens gemeinsam in einem fach- und/oder sektorenübergreifenden Versorgungsprozess. Der ambulante und stationäre Sektor werden besser verzahnt, die Zusammenarbeit erfolgt interdisziplinär, Ärzte und nicht-ärztliche Berufsgruppen kooperieren eng miteinander und die Behandlungsabläufe unter direkter Einbeziehung des Patienten optimiert.

International Classification of Diseases (ICD)

Die ICD ist ein Verzeichnis von Krankheiten. Diese sind in dem Werk systematisch aufgeführt und mit einem Schlüssel versehen. Die zurzeit gängige Version heißt ICD 10 und wird in der deutschen Version in der gesetzlichen Krankenversicherung verwendet.

 

Gesetzlich Versicherte kommen mit den ICD-10-Ziffern bisweilen in Berührung, beispielsweise wenn der Arzt sie krank schreibt. Dann erhalten die Patienten zwei vom Arzt ausgefüllte Formulare, eines für den Arbeitgeber und eines für die Krankenkasse. Auf letzterem steht die nach ICD 10 verschlüsselte Diagnose. Seit 1996 ist die verschlüsselte Diagnoseangabe auf diversen Unterlagen die Voraussetzung dafür, dass der Arzt bestimmte Leistungen abrechnen darf.