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Ärztemangel

Immer weniger Mediziner sind bereit, sich als Vertragsarzt, vor allem in ländlichen Gebieten, niederzulassen.

Vor allem niedergelassene Ärzte im hausärztlichen Bereich haben Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden.

Die Gründe hierfür sind vielfältig: Budgetierung, zunehmende Bürokratisierung und eine schwache Infrastruktur auf dem Land gehören dazu.

Gleichzeitig schließen viele Ärzte ihre Aus- und Weiterbildung nicht in den Fachgebieten ab, die für eine flächendeckende ambulante Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. Durch einen Mangel an Ärzten ist die flächendeckende Rund-um-die-Uhr-Versorgung in Gefahr.

Prognose bis zum Jahr 2030

Die KBV hat mit einer neuen Modellrechnung ermittelt, dass die Nachfrage nach ärztlicher Versorgung bis zum Jahr 2030 moderat ansteigen, das ärztliche Angebot jedoch sinken wird. Besonders betroffen ist dabei die Gruppe der Hausärzte und der sogenannten fachärztlichen Grundversorger.

Neue Regelungen machen Arztberuf wieder attraktiver

In den vergangenen Jahren wurden insbesondere mit dem Versorgungsstrukturgesetz (2012) viele Regelungen neu eingeführt bzw. geändert, um den Arztberuf wieder attraktiver zu machen. Sie sollen Anreize für Ärzte und Pychotherapeuten setzen, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen.

Regelungen

Finanzielle Unterstützung für Landärzte

Ein Mittel, um die Versorgung in Zukunft sicherzustellen, ist, die ärztliche Tätigkeit in unterversorgten Gebieten finanziell besonders zu fördern. Die betroffenen Ärzte müssen in der Regel mehr Patienten betreuen als viele ihrer Kollegen in der Stadt. Deshalb werden ihre Leistungen voll vergütet. Das heißt, eine Mengensteuerung über eine Abstaffelung der Preise findet hier nicht statt.

Residenzpflicht aufgehoben

Die Entscheidung, sich auf dem Land niederzulassen, hängt für einen Arzt oft auch von den Perspektiven für seine Familie ab. Der Partner benötigt eine Arbeit, die Kinder eine Betreuung oder Schule in der Umgebung. Damit diese Herausforderung besser zu meistern ist, hat der Gesetzgeber die sogenannte Residenzpflicht für Ärzte aufgehoben: Sie können inzwischen auch deutlich von ihrer Praxis entfernt wohnen, beispielsweise in der Stadt, und zu ihrer auf dem Land gelegenen Praxis pendeln.

Filialpraxen sollen
Versorgung verbessern

Es wird zudem leichter, Filialpraxen  zu eröffnen. Um eine Genehmigung zu bekommen, ist es ausreichend zu zeigen, dass sich durch die Zweigpraxis das Versorgungsangebot am neuen Standort verbessern, das am Stammsitz aber nicht wesentlich verschlechtern wird.

Für die Gründung von Zweigpraxen und für die Investition in eine Neuniederlassung können Ärzte in unterversorgten Gebieten von ihrer KV künftig finanzielle Zuschüsse bekommen.

Strukturfonds der KVen und Krankenkassen Für diese Zuschüsse ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen möglich, spezielle  Strukturfonds zu bilden, in die sie bis zu 0,1 Prozent der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung einzahlen. Die Landesverbände der Krankenkassen müssen dann zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds entrichten. Der Strukturfonds zur Sicherstellung der Versorgung in einer Region kann künftig bereits eingerichtet werden, bevor eine akute Unterversorgung droht.
Übertragen von Leistungen

Angesichts des Ärztemangels in bestimmten Regionen und der immer älter werdenden Bevölkerung kommt auf viele Ärzte mehr Arbeit zu. Bei bestimmten Aufgaben können sie sich aber künftig von medizinischen Fachkräften aus ihrem Team vertreten lassen. Das Versorgungsstrukturgesetz erteilt der KBV und den Krankenkassen den Auftrag, eine Liste von Leistungen zu erstellen, die übertragen werden können.

Praxis und Familie leichter
miteinander vereinbaren

Sich mit einer Praxis selbstständig zu machen, erscheint vielen jungen Medizinern als Hürde. Besonders dann, wenn sie noch eine Familie gründen möchten. Doch Beruf und Familie lassen sich künftig einfacher miteinander vereinbaren. Vertragsärztinnen und -psychotherapeutinnen können sich nach der Geburt ihres Kindes in Zukunft zwölf Monate vertreten lassen.

Danach können Ärzte und Psychotherapeuten bis zu 36 Monate einen Entlastungsassistenten beschäftigen, um mehr Zeit für die Erziehung ihrer Kinder zu haben. Für die Pflege eines Angehörigen sind bis zu sechs Monate erlaubt. Die KVen können diese Zeiträume jeweils verlängern.

KV-Praxen als Starthilfe für Existenzgründer

Wo ein Arztsitz nicht besetzt werden kann, können die Kassenärztlichen Vereinigungen oder Kommunen eigene Praxen betreiben und dort Ärzte anstellen.

Die KV-eigenen Praxen stellen auch eine Starthilfe für die Existenzgründung dar. Dort angestellte Ärzte können die Praxis später von der KV übernehmen. Auch Kommunen ist es möglich, für die medizinische Versorgung ihrer Einwohner tätig zu werden und Eigeneinrichtungen zu betreiben, wenn die Versorgung nicht anders gewährleistet werden kann.

Förderung von
Praxisnetzen
Der Gesetzgeber hat die Rolle von Praxisnetzen für eine wohnortnahe Versorgung erkannt. In ihnen können sich Vertragsärzte verschiedener Fachrichtungen zusammenschließen. Die KVen haben die Möglichkeit, sie finanziell zu fördern. Dafür beschließen die KBV und die Krankenkassen zusammen Kriterien und Anforderungen für besonders förderungswürdige Praxisnetze.
Praxissitzverlegung
nur unter bestimmten
Voraussetzungen möglich
Möchte ein Niedergelassener seine Praxis verlegen, darf sich die Versorgungssituation am Ort des Praxissitzes dadurch nicht verschlechtern. Das gilt auch für die Verlegung von Praxissitzen in Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Angemessene Wartezeiten für Patienten

Die KBV-Versichertenbefragung des Jahres 2015 zeigt: Die gesetzlich versicherten Patienten sind mit den Wartezeiten auf einen Termin in der Regel zufrieden. Es ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, im Rahmen des Sicherstellungsauftrages eine angemessene und zeitnahe fachärztliche Versorgung zur Verfügung zu stellen.

Die Terminservicestellen der kassenärztlichen Vereinigungen sollen hier künftig weitergehende Abhilfe schaffen.

Unterversorgung frühzeitig vermeiden

Ärzte und Psychotherapeuten sollen sich dort niederlassen, wo die Patienten sie am meisten brauchen. Die Bedarfsplanung stellt deshalb sicher, dass Hausärzte und grundversorgende Fachärzte wohnortnah erreichbar sind. Spezialisierte Ärzte sollen stattdessen an zentralen Orten gut für das Umland erreichbar sein und können sich entsprechend niederlassen.

In der Bedarfsplanungs-Richtlinie wird darüber hinaus ein Demografiefaktor genutzt, um der Alterung der Bevölkerung und dem damit verbundenen steigenden Versorgungsbedarf angemessen Rechnung zu tragen. Dort wo mehr ältere Patienten wohnen, sollen sich auch mehr Ärzte niederlassen können.

Das Versorgungsniveau, das die Bedarfsplanungs-Richtlinie festlegt, ist im internationalen Vergleich sehr gut. Angesichts eines stetige Trends zur Anstellung (40-Stunden Woche) und zur Tätigkeit in Teilzeit werden allerdings immer mehr Ärzte benötigt, um dieses Versorgungsniveau aufrecht zu erhalten.

Um eine drohende oder bereits bestehende Unterversorgung frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, werden die Prüfvorgaben hierzu in der Bedarfsplanungs-Richtlinie ständig weiterentwickelt und angepasst. Auch lokale Aspekte werden einbezogen. Dazu nutzen die Kassenärztlichen Vereinigungen verstärkt sogenannte Geografische Informationssysteme (GIS), um die Versorgung vor Ort zu analysieren und zu bewerten.

Maßnahmen in den Regionen

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben verschiedene Konzepte ausgearbeitet und umgesetzt, um einem Ärztemangel vor Ort entgegenzuwirken. So können die KVen in Regionen, in denen ein Ärztemangel droht, beispielsweise Vergütungszuschläge zahlen oder Umsatzgarantien für niederlassungswillige Ärzte aussprechen.

Ebenso werden die Instrumente der Ermächtigung oder des sogenannten Sonderbedarfs genutzt, um in gesperrten Planungsbereichen nach umfassender Bedarfsprüfung durch Krankenkassen und KVen besondere Versorgungsangebote zu schaffen.

Seit der Reform der Bedarfsplanung 2012 haben die KVen darüber hinaus die Möglichkeit von den bundesweiten Vorgaben der Bedarfsplanung regional abzuweichen. Dadurch können regionale Besonderheiten, die auf der Bundesebene „untergehen“ würden, vor Ort berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Krankenkassen können so beispielsweise die Zuschnitte der Planungsbereiche oder die vorgesehene Arztdichte angepasst werden.

In den Praxisbörsen der KVen können Ärzte und Psychotherapeuten regional nach geeigneten Praxissitzen suchen oder einen Nachfolger für ihre Niederlassung finden. Ansprechpartner bei den KVen beraten zur Niederlassung.

Nachwuchsmediziner für die Niederlassung gewinnen

Angesichts des vielerorts herrschenden Ärztemangels ist es wichtig, die Medizinstudenten frühzeitig für eine Niederlassung zu begeistern und sie dabei zu unterstützen. Mit der Nachwuchskampagne "Lass dich nieder!" sprechen die KBV und die Kassenärztliche Vereinigungen junge Mediziner an. 

Weitere Initiativen der KVen: Sie unterstützen Praxisneugründungen beziehungsweise Übernahmen, finanzieren Lehrstühle für Allgemeinmedizin und kooperieren mit Krankenhäusern bei der Weiterbildung.

Um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen künftig erhöht. Weiterbildungsassistenten sollen die gleiche Vergütung wie ein Assistenzarzt im Krankenhaus erhalten.

Weiterhin gibt es für Nachwuchsmediziner zusätzliche Hilfestellungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

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