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Stand 27.07.2020

Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)

Qualitätssicherung der intravitrealen Medikamenteneingabe

Die intravitreale Medikamenteneingabe (IVM) kann bei den folgenden Indikationen angewendet werden:

  • neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration (nAMD), 
  • Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ), 
  • Visusbeeinträchtigung infolge eines Makulaödems (MÖ) aufgrund eines retinalen Venenverschlusses [Venenastverschluss (VAV) oder Zentralvenenverschluss (ZVV)], 
  • chorioidale Neovaskularisation (CNV), 
  • vitreomakuläre Traktion (VMT) bei Erwachsenen, auch im Zusammenhang mit einem Makulaloch ≤ 400 Mikrometer (μm) Durchmesser sowie 
  • nicht infektiöse Entzündung des posterioren Augensegments (Uveitis intermedia und/oder posterior). 
  • proliferativen diabetischen Retinopathie (PDR)

Vertragsärzte, die diese IVM-Leistungen durchführen und abrechnen, benötigen dafür eine Genehmigung ihrer KV. Die Qualitätssicherungsvereinbarung IVM regelt unter anderem die Anforderungen, die nachzuweisen sind.

Demnach müssen Vertragsärzte die Gebietsbezeichnung „Augenheilkunde“ führen und mindestens 250 Fluoreszenzangiographien am Augenhintergrund selbstständig unter Anleitung ausgewertet haben. Nachzuweisen sind zudem die Durchführung von 100 intraokularen Eingriffen (ohne Lasertherapie) und die selbstständige Indikationsstellung und Befundung von 100 OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund unter Anleitung oder alternativ die selbstständige Durchführung von mindestens 200 OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund. Des Weiteren benötigen Vertragsärzte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten über die Durchführung von intravitrealen Medikamenteneingaben insbesondere zu aktuellen Indikationen, Techniken und dem Komplikationsmanagement. Diese können durch

  • nach dem 1. Januar 2010 erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten über die Indikationsstellung und Durchführung von intravitrealen Medikamenteneingaben insbesondere zu aktuellen Indikationen, Techniken und dem Komplikationsmanagement oder
  • durch die selbstständige Durchführung von 100 intravitrealen Medikamenteneingaben oder 
  • durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs mit mindestens vier Stunden Dauer

nachgewiesen werden.

Darüber hinaus müssen Vertragsärzte über einen Operationsraum verfügen und die Anwendung der fachgerechten Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren nachweisen sowie ein OP-Mikroskop vorhalten. Die Indikation und Durchführung der IVM ist zu dokumentieren.

Die ärztliche Dokumentation kann von der Kassenärztlichen Vereinigung überprüft werden, wobei sich die Dokumentationsprüfung auf den Entscheidungsgang zur Indikationsstellung für die intravitreale Medikamenteneingabe richtet. Bei beanstandungsfreier Überprüfung der ärztlichen Dokumentation eines Arztes wird die Dokumentationsprüfung für einen Zeitraum von drei Jahren ausgesetzt. 

Rechtsquellen

Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)

Vereinbarung von QS-Maßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur intravitrealen Medikamenteneingabe
Vertragsdatum: 01.10.2014
Fassung vom: 02.09.2021
Inkrafttreten: 01.07.2021
Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM) (PDF, 83 KB)

Mitteilung der Partner des BMV zur QS IVM

Vertragsdatum: 14.10.2014
Mitteilung der Partner des BMV zur QS IVM (PDF, 106 KB)