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Fragen 60.1-71.3

Fragen zur "Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Hygiene und Infektionsprävention"

60.1. Liegen Daten zur Teilnahme des Personals an Informationsveranstaltungen oder E-Learning-Programm zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention", die im Erfassungsjahr stattgefunden haben, vor?

Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert.

Qualitätsziel:
In jedem Erfassungsjahr sollten 100% aller Berufsgruppen an einer entsprechenden Informationsveranstaltung teilgenommen haben.

Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein (für alle Berufsgruppen): Allgemeine Hygiene, Händedesinfektion, Hygiene bei multiresistenten Erregern.
Für einige Berufsgruppen: Flächendesinfektion, Aufbereitung von Sterilgut.

Allgemeine Hinweise:
Es ist "ja" anzugeben, wenn im Jahr 2023 für mindestens eine der folgenden Berufsgruppen Informationsveranstaltungen oder E-Learning-Programme zur Thematik "Hygiene und Infektionsprävention" stattgefunden haben und Daten zur Teilnahme des Personals erhoben worden sind:

  • Ärzte, Pflegepersonal, Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes, Medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)

Wenn für keine der vorgenannten Berufsgruppen Daten erhoben worden sind, obwohl innerhalb dieser Berufsgruppen im Jahr 2023 Personal in der Hauptbetriebsstätte tätig war, ist „nein“ anzugeben.

Musterdokumente

Fortbildungsplan, (PDF) Word-Version (DOCX, 1.6 MB)

60.2 Daten wurden nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben

Wenn Sie angeben, dass die Daten nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben wurden, wird der gesamte Themenblock so gewertet, als hätte keine Teilnahme an einer Fortbildung zu Hygiene- und Infektionsprävention stattgefunden.

61.1 Wie viele Ärzte haben im Erfassungsjahr an mindestens einer Informationsveranstaltung oder an einem ELearning-Programm zur Thematik „Hygiene und Infektionsprävention“ teilgenommen?

Es sollen nur Mitarbeiter einbezogen werden, die für die Angabe im Feld „Wie viele Ärzte waren ganzjährig in der Patientenversorgung tätig?“ gezählt wurden. Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen oder E-Learning Programme handeln. Die Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert. Die Ärzte werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. 

Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein:

  • Allgemeine Hygiene 
  • Händedesinfektion 
  • Hygiene bei multiresistenten Erregern

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

61.2 Ärztliches Personal nicht vorhanden oder nicht ganzjährig tätig

Es ist "ja" anzugeben, wenn im Jahr 2023 kein ärztliches Personal für die Hauptbetriebsstätte ganzjährig tätig war.

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

61.3 Daten wurden nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben

Wenn Sie angeben, dass die Daten nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben wurden, wird der gesamte Themenblock so gewertet, als hätte keine Teilnahme an einer Fortbildung zu Hygiene- und Infektionsprävention stattgefunden.

62. Wie viele Mitarbeiter des Pflegepersonals waren im Erfassungsjahr ganzjährig in der Patientenversorgung tätig?

Die Pflegekräfte werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll-oder Teilzeitarbeit). Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. 
Die Anzahl der Pflegekräfte ist auf Basis aller Pflegekräfte (inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig an der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) in der Patientenversorgung tätig waren, zu ermitteln. 
Es ist auf die Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) Bezug zu nehmen, für die Leistungen über die in diesem Bogen angegebene Betriebsstättennummer abgerechnet wurden. Auszuschließen aus der Angabe sind Pflegekräfte, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2023 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag. 
Sofern alle Pflegekräfte unterjährig im Jahr 2023 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit keine Pflegekraft ganzjährig im Jahr 2023 an der Hauptbetriebsstätte tätig war, ist keine Angabe zur Anzahl der Pflegekräfte zu machen und für das Feld "Pflegepersonal nicht vorhanden" "ja" anzugeben. 

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

63.1 Wie viele Mitarbeiter des Pflegepersonals haben im Erfassungsjahr an mindestens einer Informationsveranstaltung oder an einem ELearning-Programm zur Thematik „Hygiene und Infektionsprävention“ teilgenommen?

Es sollen nur Mitarbeiter einbezogen werden, die für die Angabe im Feld „Wie viele Mitarbeiter des Pflegepersonals waren im Jahr 2023 ganzjährig in der Patientenversorgung tätig?“ gezählt wurden. Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen oder E-Learning Programme handeln. Die Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert. Die Pflegekräfte werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser umfasst das "Pflegepersonal" Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger, Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer, Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen. "Medizinische Fachangestellte" werden in einer separaten Berufsgruppe erfasst. 

Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein: 

  • Allgemeine Hygiene 
  • Händedesinfektion 
  • Hygiene bei multiresistenten Erregern. 

63.2 Pflegepersonal nicht vorhanden oder nicht ganzjährig tätig

Es ist "ja" anzugeben, wenn im Jahr 2023 kein Pflegepersonal für das Krankenhaus bzw. die Hauptbetriebsstätte ganzjährig tätig war.

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

63.3 Daten wurden nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben

Wenn Sie angeben, dass die Daten nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben wurden, wird der gesamte Themenblock so gewertet, als hätte keine Teilnahme an einer Fortbildung zu Hygiene- und Infektionsprävention stattgefunden.

64 Wie viele Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes waren im Erfassungsjahr ganzjährig tätig?

Die Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. 

Die Anzahl der Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes ist auf Basis aller Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes (inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig an der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) tätig waren, zu ermitteln. Es ist auf die Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) Bezug zu nehmen, für die Leistungen über die in diesem Bogen angegebene Betriebsstättennummer abgerechnet wurden. Auszuschließen aus der Angabe sind Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2023 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag. Sofern alle Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst unterjährig im Jahr 2023 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst ganzjährig im Jahr 2023 an der Hauptbetriebsstätte tätig war, ist keine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes zu machen und für das Feld "Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden" "ja" anzugeben.

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

65.1 Wie viele Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes haben im Erfassungsjahr an mindestens einer Informationsveranstaltung oder an einem ELearning-Programm zur Thematik „Hygiene und Infektionsprävention“ teilgenommen?

Es sollen nur Mitarbeiter einbezogen werden, die für die Angabe im Feld „Wie viele Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes waren im Jahr 2023 ganzjährig tätig?“ gezählt wurden. Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen oder E-Learning Programme handeln. Die Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert. Die Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes werden dem "Medizinisch-Technischen Dienst" u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte und Sozialarbeiter.

Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein:

  • Allgemeine Hygiene 
  • Händedesinfektion 
  • Hygiene bei multiresistenten Erregern. 

65.2 Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden oder nicht ganzjährig tätig

Es ist "ja" anzugeben, wenn im Jahr 2023 kein Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst für das Krankenhaus bzw. die Hauptbetriebsstätte ganzjährig tätig war.

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

65.3 Daten wurden nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben

Wenn Sie angeben, dass die Daten nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben wurden, wird der gesamte Themenblock so gewertet, als hätte keine Teilnahme an einer Fortbildung zu Hygiene- und Infektionsprävention stattgefunden.

66. Wie viele Medizinische Fachangestellte waren im Jahr 2023 ganzjährig tätig?

Die Medizinischen Fachangestellten werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Die Medizinischen Fachangestellten sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. 

Die Anzahl Medizinischer Fachangestellter ist auf Basis aller Medizinischen Fachangestellten (inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig an der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) in der Patientenversorgung tätig waren, zu ermitteln. Es ist auf die Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) Bezug zu nehmen, für die Leistungen über die in diesem Bogen angegebene Betriebsstättennummer abgerechnet wurden. Auszuschließen aus der Angabe sind Medizinische Fachangestellte, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2023 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag. Sofern alle Medizinischen Fachangestellten unterjährig im Jahr 2023 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein Medizinischer Fachangestellter ganzjährig im Jahr 2023 an der Hauptbetriebsstätte tätig war, ist keine Angabe zur Anzahl der Medizinischen Fachangestellten zu machen und für das Feld "Medizinische Fachangestellte nicht vorhanden" "ja" anzugeben. 

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

67.1 Wie viele Medizinische Fachangestellte haben im Jahr 2023 an mindestens einer Informationsveranstaltung oder an einem ELearning-Programm zur Thematik „Hygiene und Infektionsprävention“ teilgenommen?

Es sollen nur Mitarbeiter einbezogen werden, die für die Angabe im Feld „Wie viele Medizinische Fachangestellte waren im Jahr 2023 ganzjährig tätig?“ gezählt wurden. Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen oder E-Learning Programme handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert. Die Medizinischen Fachangestellten werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Die Medizinischen Fachangestellten sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein

  • Allgemeine Hygiene 
  • Händedesinfektion 
  • Hygiene bei multiresistenten Erregern.

67.2 Medizinische Fachangestellte nicht vorhanden oder nicht ganzjährig tätig

Es ist "ja" anzugeben, wenn im Jahr 2023 kein Medizinischer Fachangestellter für das Krankenhaus bzw. die Hauptbetriebsstätte ganzjährig tätig war.

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

67.3 Daten wurden nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben

Wenn Sie angeben, dass die Daten nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben wurden, wird der gesamte Themenblock so gewertet, als hätte keine Teilnahme an einer Fortbildung zu Hygiene- und Infektionsprävention stattgefunden.

68. Wie viele Mitarbeiter des Reinigungspersonal waren im Jahr 2023 ganzjährig tätig?

Die Reinigungskräfte werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. 
Die Anzahl der Reinigungskräfte ist auf Basis aller Reinigungskräfte (inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig an der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) tätig waren, zu ermitteln. Es ist auf die Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) Bezug zu nehmen, für die Leistungen über die in diesem Bogen angegebene Betriebsstättennummer abgerechnet wurden. 
Auszuschließen aus der Angabe sind Reinigungskräfte, bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2023 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag. 
Sofern alle Reinigungskräfte unterjährig im Jahr 2023 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit keine Reinigungskraft ganzjährig im Jahr 2023 an der Hauptbetriebsstätte tätig war, ist keine Angabe zur Anzahl der Reinigungskräfte zu machen und für das Feld "Reinigungspersonal nicht vorhanden" "ja" anzugeben. 

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

69.1 Wie viele Mitarbeiter des Reinigungspersonals haben im Jahr 2023 an mindestens einer Informationsveranstaltung oder an einem E-Learning-Programm zur Thematik „Hygiene und Infektionsprävention“ teilgenommen?

Es sollen nur Mitarbeiter einbezogen werden, die für die Angabe im Feld „Wie viele Mitarbeiter des Reinigungspersonal waren im Jahr 2023 ganzjährig tätig?“ gezählt wurden. Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen oder E-Learning Programme handeln. Die Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert. Die Reinigungskräfte werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung müssen sein:

  • Allgemeine Hygiene 
  • Händedesinfektion 
  • Hygiene bei multiresistenten Erregern.

69.2 Reinigungspersonal nicht vorhanden oder nicht ganzjährig tätig

Es ist "ja" anzugeben, wenn im Jahr 2023 kein Reinigungspersonal für die Hauptbetriebsstätte (ganzjährig) tätig war.

Musterdokumente und Links siehe Frage 58

69.3 Daten wurden nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben

Wenn Sie angeben, dass die Daten nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben wurden, wird der gesamte Themenblock so gewertet, als hätte keine Teilnahme an einer Fortbildung zu Hygiene- und Infektionsprävention stattgefunden.

70. Wie viele Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) waren im Jahr 2023 ganzjährig tätig?

Die Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OPSterilgut) werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Die Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OPSterilgut) sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. 

Die Anzahl der Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) ist auf Basis aller Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OPSterilgut) (inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die ganzjährig an der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) tätig waren, zu ermitteln. Es ist auf die Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) Bezug zu nehmen, für die Leistungen über die in diesem Bogen angegebene Betriebsstättennummer abgerechnet wurden. 

Auszuschließen aus der Angabe sind Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut), bei denen eine Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im Jahr 2023 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. vorlag. Sofern alle Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) unterjährig im Jahr 2023 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten und somit kein Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) ganzjährig im Jahr 2023 an der Hauptbetriebsstätte tätig war, ist keine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) zu machen und für das Feld "Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) nicht vorhanden" "ja" anzugeben. 

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

71.1 Wie viele Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) haben im Jahr 2023 an mindestens einer Informationsveranstaltung oder an einem E-Learning-Programm zur Thematik „Hygiene und Infektionsprävention“ teilgenommen?

Es sollen nur Mitarbeiter einbezogen werden, die für die Angabe im Feld „Wie viele Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) waren im Jahr 2023 ganzjährig tätig?“ gezählt wurden. Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen E-Learning-Programme handeln. Die Teilnehmer sind in einer Unterschriftenliste dokumentiert. Die Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OPSterilgut) werden pro Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit). Die Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OPSterilgut) sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen. Sämtliche Mitarbeiter, die in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in der Gruppe der "Mitarbeiter Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)" zu erfassen. Mitarbeiter, die Sterilgut aufarbeiten, aber nicht in der Sterilgut-Versorgungsabteilung tätig sind, sind in den Berufsgruppen "Pflegepersonal", "Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes" oder "Medizinische Fachangestellte" zu erfassen. 

Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein: 

  • Allgemeine Hygiene 
  • Händedesinfektion
  • Hygiene bei multiresistenten Erregern 
  • Aufbereitung von Sterilgut.

71.2 Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) nicht vorhanden oder nicht ganzjährig tätig

Es ist "ja" anzugeben, wenn im Jahr 2023 kein Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) für die Hauptbetriebsstätte ganzjährig tätig war.

Musterdokumente und Links siehe Frage 58.

71.3 Daten wurden nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben

Wenn Sie angeben, dass die Daten nicht oder nicht in der geforderten Form erhoben wurden, wird der gesamte Themenblock so gewertet, als hätte keine Teilnahme an einer Fortbildung zu Hygiene- und Infektionsprävention stattgefunden.