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aktualisiert am 24.08.2023

Photodynamische Therapie am Augenhintergrund

Qualitätssicherung der photodynamischen Therapie am Augenhintergrund (PDT)

Die seit dem 1. August 2001 bestehende Vereinbarung zur Behandlung krankhafter Gefäßneubildungen am zentralen Augenhintergrund wurde zwischenzeitlich an die erweiterten Indikationen der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses angepasst.

Fachliche Befähigung, apparative Ausstattung und Dokumentation

Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die fachliche Befähigung, die apparative Ausstattung und die Dokumentation als Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung der photodynamischen Therapie (PDT). Antragsberechtigt sind Ärzte, die über die Gebietsbezeichnung Augenheilkunde hinaus eine zusätzliche Qualifikation nachweisen.

So ist unter anderem zu belegen, dass innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren vor Antragstellung mindestens 200 Fluoreszenzangiographien selbstständig unter Anleitung ausgewertet und mindestens 50 photodynamische Therapien ebenfalls unter qualifizierter Anleitung durchgeführt wurden.

Stichprobenprüfungen vorerst ausgesetzt

Nach Erteilung der Genehmigung ist die Ausführung und Anwendung der PDT an eine jährliche Überprüfung einer umfangreichen ärztlichen Dokumentation gebunden, die in erster Linie auf den Entscheidungsgang zur Indikationsstellung gerichtet ist.

Die stichprobenartige Überprüfung der ärztlichen Dokumentation für die PDT ist allerdings bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband verständigt.

Nach diesem Zeitpunkt können die Kassenärztlichen Vereinigungen eine Überprüfung der ärztlichen Dokumentation vornehmen, wenn sie dies für erforderlich halten. Damit wurde das ursprünglich obligate Verfahren zur Qualitätssicherung in ein fakultatives Prüfverfahren umgewandelt. Im Fokus der Überprüfung steht die Indikationsstellung.

Rechtsquellen

PDT am Augenhintergrund

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund
Vertragsdatum: 01.10.2006
Fassung vom: 31.07.2023
Inkrafttreten: 01.07.2023
PDT am Augenhintergrund (PDF, 211 KB)
Entscheidungserhebliche Gründe zur QS PDT und PTK (Stand: , PDF, 121 KB)

Richtlinie des G-BA : Methoden vertragsärztlicher Versorgung

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I Nr. 8 und Nr. 11