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Vakuumbiopsie der Brust

Qualitätssicherung der Vakuumbiopsie der Brust

Die Vakuumbiopsie der Brust ist ein Verfahren, das zur Abklärung von nur mammographisch sichtbaren kleinen Herden und insbesondere winzigen Kalkablagerungen (Mikrokalk) als vertragsärztliche Leistung zur Verfügung steht.

Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Vakuumbiopsie in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig. Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung werden in der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust nach § 135 Abs. 2 SGB V definiert.

Die Vereinbarung regelt die fachlichen und apparativen Voraussetzungen, die Indikationsstellung, Durchführung und Dokumentation der Vakuumbiopsie sowohl im Rahmen des Mammographie-Screenings als auch bei kurativ durchgeführten Vakuumbiopsien.

Was wird bei einer Vakuumbiopsie gemacht?

Was wird bei einer Vakuumbiopsie gemacht?

Bei der Vakuumbiopsie wird eine Hohlnadel unter Röntgenkontrolle in die Brust eingeführt. Durch Unterdruck wird Gewebe in eine seitliche Öffnung in die Nadel eingesaugt, abgetrennt und entnommen. Drehen der Nadel ermöglicht die Entnahme mehrerer Gewebszylinder aus einem verdächtigen Bezirk ohne neuen Einstich.

Das komplexe Zusammenspiel von Bildgebung, Nadelführung und Gewebeentnahme erlaubt insbesondere bei Mikrokalk eine verlässliche Diagnose.

Neben den Gewebeentnahmen (Stanzbiopsien) unter Ultraschall- oder Röntgenkontrolle ist die Vakuumbiopsie ein weiteres Verfahren, um die Dignität eines suspekten Befunds zu klären. Ihren Stellenwert hat sie auch in der Operationsplanung und der Entscheidung zu einer eventuellen Vorbehandlung, weil sie einen genauen Aufschluss über die Art des Tumors zulässt.

Qualitätsanforderungen zum Erhalt der Genehmigung

Qualitätsanforderungen zum Erhalt der Genehmigung

Fachliche Voraussetzungen

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Arzt:

  • eine Genehmigung zur kurativen Mammographie oder im Rahmen des Mammographie-Screenings hat und
  • jeweils 25 Stanzbiopsien unter Ultraschallkontrolle und 25 Vakuumbiopsien nachweisen kann.

Apparative Voraussetzungen

Die Vereinbarung regelt das Vorhalten einer geeigneten Mammographieeinrichtung sowie des Vakuumbiopsiesystems. Auch Voraussetzungen an die Notfallausstattung werden definiert.

Anforderungen an die Indikationsstellung, die Durchführung und die ärztliche Dokumentation

Eine Vakuumbiopsie darf nur bei Vorliegen der Läsionsarten Mikrokalk, kleiner Herdbefund oder Architekturstörung durchgeführt werden. Es werden Vorgaben an die Vordiagnostik, die Bildgebungsbefunde und die Durchführung der Vakuumbiopsie gemacht. Auch die Mindestanforderungen an die ärztliche Dokumentation werden vorgegeben.

Qualitätsanforderungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung

Genehmigungsinhaber müssen innerhalb von jeweils zwölf Monaten mindestens 25 Vakuumbiopsien durchführen.

Des Weiteren werden Anforderungen an die ärztliche Dokumentation definiert. Zweijährlich werden vom Genehmigungsinhaber die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen zu zehn abgerechneten Vakuumbiopsien angefordert und überprüft.

Rechtsgrundlagen

Vakuumbiopsie der Brust

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Vakuumbiopsie der Brust
Vertragsdatum: 12.08.2009
Inkrafttreten: 01.01.2015
Vakuumbiopsie der Brust (PDF, 49 KB)