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Stand 11.04.2024

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Organ- und Gewebespende

Beratung zur Organ- und Gewebespende

Hausärztinnen und Hausärzte sollen ihre Patienten bei Bedarf über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das Transplantationsgesetz vor. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Die Regelung trat zum 1. März 2022 in Kraft. Die Vergütung der Beratung erfolgt extrabudgetär.

Abrechnung

Zur Abrechnung der Leistungen wurde zum 1. März 2022 die Gebührenordnungsposition (GOP) 01480 in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 65 Punkten bewertet. Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte können die GOP alle zwei Jahre pro Patient ab dem vollendeten 14. Lebensjahr abrechnen.

Eine Evaluation ist erstmalig nach Vorliegen der Abrechnungsdaten für die ersten zwei Jahre vorgesehen.

Infomaterialien der BZgA

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in Kooperation unter anderem mit der KBV, der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband Informationsmaterialien für Ärzte und Patienten entwickelt.

Informationspaket für die Beratung von zehn Patienten

Das sogenannte Standardinformationspaket für Hausarztpraxen kann bei Bedarf kostenfrei über den Webshop der BZgA bestellt werden. In jedem Paket sind Materialien für die Beratung von zehn Patienten enthalten: Jeweils zehn Exemplare der beiden Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“ und „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende? Drei Wege: kurz und knapp“ für Patienten sowie zehn Informationskarten „Verfügungen“. Darüber hinaus beinhaltet das Paket 100 Organspendeausweise als Plastikkarte, zur Auslage im Wartezimmer.

Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch

Daneben können Praxen über den Webshop der BZgA ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende bestellen. Das Manual richtet sich ausschließlich an Ärztinnen und Ärzte und nicht an Patienten. Neben Zahlen und Daten zur Organ-und Gewebespende werden der Ablauf einer solchen Spende sowie die Möglichkeiten der Entscheidungsdokumentation erklärt. Zudem gibt es Anregungen für das Arzt-Patienten-Gespräch zu diesem Thema.

Hausärzte und Hausärztinnen sollen laut dem Transplantationsgesetz ihre Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Bei Bedarf soll eine ergebnisoffene Beratung über die Organ- und Gewebespende insbesondere zu folgenden Punkten erfolgen:

  • die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende,
  • die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spenderinnen und Spendern,
  • die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung,
  • den Hinweis, dass es keine Verpflichtung gibt, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren, sowie
  • die Möglichkeit, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register abzugeben.

In dem Gespräch über Organ- und Gewebespende soll den Patienten durch eine ergebnisoffene Information eine persönliche Entscheidung ermöglicht werden, die im Einklang mit ihrer Person und ihren persönlichen Werten steht.

Dies bedeutet, dass sie neutral informiert werden, Zeit finden, diese Informationen mit ihren eigenen Wertvorstellungen und Wünschen abzugleichen und sich schließlich aufgrund ihrer persönlichen Überzeugungen für oder gegen eine Spende ihrer Organe und Gewebe entscheiden können.

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