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Stand 15.02.2021

Themen A-Z

Online-Prüfung Ultraschall

Online-Prüfung zum Ultraschallscreening im 2. Trimenon

Was Gynäkologen dazu wissen sollten

Frauen können seit 2013 gemäß Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) im zweiten Drittel ihrer Schwangerschaft ein zusätzliches Ultraschallscreening in Anspruch nehmen. 

Danach können Schwangere, die sich für das Screening entscheiden, zwischen zwei Untersuchungen wählen: Der Sonografie mit Biometrie ohne systematische Untersuchung der fetalen Morphologie und der erweiterten Sonografie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen qualifizierten Untersucher. Entwicklungsstörungen des Kindes sollen auf diese Weise frühzeitig erkannt werden.

Gynäkologen, die die erweiterte Ultraschalluntersuchung durchführen wollen, benötigen laut Mu-RL einen Befähigungsnachweis. Sie müssen dazu eine Online-Prüfung absolvieren. Näheres zu dieser Prüfung ist in Anlage IV der Ultraschallvereinbarung geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Arzt die Inhalte der systematischen morphologischen Untersuchung beherrscht.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Bedingungen, Hintergründe, Inhalte und das genaue Vorgehen rund um die Prüfung. Bei Rückfragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihre KV. Dort stehen Ihnen Ansprechpartner zur Verfügung, die Sie beispielsweise auch unterstützen können, einen Onlinezugang für die Online-Prüfung über die KV-Website einzurichten.

Wer das erweiterte Screening durchführen darf

Wenn Sie Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind, können Sie diese Leistung erbringen und abrechnen. 

Bedingung: Sie benötigen dazu eine Genehmigung Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, die Sie nach erbrachtem Befähigungsnachweis durch die erfolgreich absolvierte Online-Prüfung erhalten. 

Die Genehmigung gilt für den neuen Anwendungsbereich (AB) 9.1a, einen erweiterten Basisultraschall, der die systematische Untersuchung der fetalen Morphologie umfasst.

Wer zur Prüfung zugelassen wird

Zugangsberechtigt zur Prüfung sind alle Gynäkologen, die eine Genehmigung für den Anwendungsbereich 9.1 der Ultraschallvereinbarung (US-V) haben, also zur geburtshilflichen Basisdiagnostik. 

Wissenswertes zur Prüfung

Zum Nachweis Ihrer Befähigung absolvieren Sie einmal eine Prüfung – und zwar elektronisch. Das heißt, Sie müssen keine Veranstaltung besuchen, sondern können die Fragen an Ihrem heimischen Computer beantworten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Online-Prüfung gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband – und unterstützt von Gynäkologen und Pränatalmedizinern aus den Berufsverbänden und Fachgesellschaften – entwickelt.

Was und wie wird geprüft?

  • Die Prüfung ist eine Eingangsprüfung und bezieht sich auf die Regelungen der Mu-RL für das erweiterte Ultraschallscreening im 2. Trimenon und die dort definierten Organbereiche (siehe Mu-RL, Anlage 1a, Abschnitt 2 b). Das heißt, mit Hilfe von Ultraschallbildern und Videos werden Sie als Gynäkologe unter anderem zu Auffälligkeiten bezüglich bestimmter Organe sowie zur Biometrie, etwa dem Kopf- oder Bauchumfang, des werdenden Kindes befragt. 
  • Die Prüfung dauert maximal eine Stunde, in der Sie 30 Fragen mit „Ja“, „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantworten sollen. 
  • Von 60 möglichen Punkten müssen Sie 50 erreichen. 
  • Sie haben drei Prüfungsversuche. Falls Sie nicht bestehen, erfolgt danach die Prüfung gegebenenfalls im Kolloquium bei Ihrer KV. 
  • Wer die Prüfung besteht, bekommt dies direkt nach der Prüfung im Computer angezeigt. Das Ergebnis wird automatisch Ihrer KV übermittelt. Von ihr erhalten Sie anschließend die Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung von Ultraschallleistungen des Anwendungsbereiches 9.1a. 

Wo und wann wird geprüft?

  • Ihre KV bietet die Prüfung über ihr Onlineportal an. 
  • Für die KVen besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Zugang zur Online-Prüfung zur Verfügung zu stellen. Sie erhalten hierzu von Ihrer KV bei Bedarf weitere Informationen.