Häufige Fragen

Blankoformularbedruckung

 
Wenn in einer Arztpraxis das Verfahren zur Blankoformularbedruckung (BFB) zur Anwendung kommt, müssen dann alle Formulare auf diesem Wege bedruckt werden? Kann man Formulare der Blankoformularbedruckung nur mit Personalienfeld ausdrucken und die übrigen Angaben per Hand ausfüllen? Was ist die vertragliche Grundlage für die Blankoformularbedruckung? Welche KBV-Prüfnummer soll für das Zulassungsverfahren Blankoformularbedruckung verwendet werden? Woher können KBV-Testkarten für das Zulassungsverfahren Blankoformularbedruckung bezogen werden? Wird bei Datumsfeldern, wenn keine Angabe erforderlich ist, '00000000' auf das Formular gedruckt, da die Datumsangabe in dieser Form im Barcode übertragen wird? Wo kann das erforderliche Sicherheitspapier für die Blankoformularbedruckung bestellt werden? Ist es im Rahmen des Verfahrens zur Blankoformularbedruckung zulässig, die Formulare beidseitig zu bedrucken? Ist eine nachträgliche Änderung bedruckter Blankoformulare, insbesondere bei Überweisungs-formularen, durch den ausfüllenden Vertragsarzt zulässig?



Wenn in einer Arztpraxis das Verfahren zur Blankoformularbedruckung (BFB) zur Anwendung kommt, müssen dann alle Formulare auf diesem Wege bedruckt werden?


Nein, erstens ist die BFB für das Rezept (Muster 16) nicht möglich. Weiterhin bleibt es jedem Anwender selbst überlassen, auch den herkömmlichen Formulardruck zu nutzen. Bei Hausbesuchen füllt der Arzt das Personalienfeld manuell aus, wenn ihm keine entsprechend vor-bereiteten Vordrucke vorliegen.
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Kann man Formulare der Blankoformularbedruckung nur mit Personalienfeld ausdrucken und die übrigen Angaben per Hand ausfüllen?


Ja, dies ist zum Beispiel für Hausbesuche sinnvoll. Zu diesem Zweck dürfen Formulare in der Praxis vorbereitet und vor Ort handschriftlich ergänzt werden.
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Was ist die vertragliche Grundlage für die Blankoformularbedruckung?


Vertragliche Grundlage für die Blankoformularbedruckung ist die „Vordruck-Vereinbarung Blankofor-mularbedruckung“ Dieses Dokument sowie die „Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ finden Sie unter Register K.
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Welche KBV-Prüfnummer soll für das Zulassungsverfahren Blankoformularbedruckung verwendet werden?


Im Zulassungsverfahren verwenden Sie bitte die Nummer Y/9/0801/36/001 Diese Nummer ist nur ein vorläufiger Wert für das Zulassungsverfahren. Weitere Informationen dazu finden sie im K08: Prüfpaket Blankoformularbedruckung unter Register K.
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Woher können KBV-Testkarten für das Zulassungsverfahren Blankoformularbedruckung bezogen werden?


Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden Versicherten-Testdaten verwendet. Hierfür gibt die KBV KVK-Testkarten an die Softwarehersteller aus, die bei der Durchführung der Prüfung einzusetzen sind.

Zur Prüfung der korrekten Verarbeitung von eGK-Testdaten werden hingegen XML-Dateien zur Verfügung gestellt. Da alle eGK-fähigen Lesegeräte von der gematik zertifiziert sind und deshalb vorausgesetzt wird, dass der Einleseprozess der Daten von der eGK vorschriftsmäßig abläuft, werden von der KBV keine eGK-Testkarten ausgegeben.

Die KVK-Testkarten sind bei der KBV unter pruefstelle@kbv.de zu bestellen. Bitte benutzen Sie das dafür vorgesehene Bestellformular und senden es per Fax, E-Mail oder postalisch ausgefüllt an die Prüfstelle der KBV


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Wird bei Datumsfeldern, wenn keine Angabe erforderlich ist, '00000000' auf das Formular gedruckt, da die Datumsangabe in dieser Form im Barcode übertragen wird?


Nein, ein Datumsfeld, das keine Information enthält, wird nicht auf das Formular gedruckt. Nur im Barcode wird der Wert '000000', bzw. '00000000' übertragen.
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Wo kann das erforderliche Sicherheitspapier für die Blankoformularbedruckung bestellt werden?


Bitte bestellen Sie das Sicherheitspapier bei Ihrer zuständigen KV.
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Ist es im Rahmen des Verfahrens zur Blankoformularbedruckung zulässig, die Formulare beidseitig zu bedrucken?


Im Rahmen der Nutzung des Blankoformularbedruckungsverfahrens seitens der Ärzte sind aus-schließlich die als Bestandteil der Anlage 2a Bundesmantelvertrag-Ärzte beigefügten Formular-Muster zu verwenden. Abweichungen hinsichtlich Inhalt, Gestaltung, Abmessung, Druckstärke und Schriftgröße sind unzulässig. Die technischen Einzelheiten, festgehalten im „Technischen Handbuch Blanko-formularbedruckung“, sind bei der Herstellung und Bedruckung der Formulare ebenso einzuhalten. Vorschriften, ob auch die Rückseiten des Blankopapiers bedruckt werden können, finden sich dort nicht. Dies bedeutet, dass, sofern in der Arztpraxis Duplexdrucker eingesetzt werden, Vor- und Rückseiten des Blankopapiers bedruckt werden können. Auf diese Weise können zum Beispiel Muster 13.1/E und Muster 13.2/E auf ein Blatt des Sicherheitspapiers gedruckt werden. Der Einsatz von Duplex-Druckern ist aber nicht vorgeschrieben.
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Ist eine nachträgliche Änderung bedruckter Blankoformulare, insbesondere bei Überweisungs-formularen, durch den ausfüllenden Vertragsarzt zulässig?


Grundsätzlich gilt, dass der überweisende Vertragsarzt durch die Verwendung eines Blankoformulars in seiner Praxis das erforderliche Überweisungsmuster selbst erzeugt. Es ist ihm unbenommen, dieses von Hand auszufüllen oder zu ergänzen. Insoweit sind handschriftliche Änderungen aufgedruckter Informationen durch den die Überweisung entgegennehmenden Vertragsarzt zu beachten. Für telefonische Änderungen des Auftrags wird in den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung für Muster 10 unter Nr.7 bestimmt: „Eine Erweiterung des Auftrages nach Art oder Umfang bedarf der Zustimmung des überweisenden Vertragsarztes, der den Auftrag erteilt hat, sie ist auf dem Vordruck zu vermerken. Aus Sicht der KBV ist es sogar erforderlich, bei der automatisierten Erfassung von Überweisungs-scheinen diese auf nicht maschinenlesbare Änderungen zu prüfen und den erfassten Auftrag ggf. zu modifizieren.
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Letzte Änderung 31.05.2012
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