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Letzte Änderung 26.01.2010

EDV

KBV und IT – damit Ihre Software praxistauglich ist

IT in der Arztpraxis – was hat die KBV damit zu tun?

Eine ganze Menge. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sorgt nämlich dafür, dass Ihr Praxissystem über alle Funktionen verfügt, die Sie für einen reibungslosen Praxisbetrieb benötigen. Sie legt dazu bundeseinheitliche Standards fest und definiert Vorgaben für Softwarefunktionalitäten, die von den Herstellern beachtet werden müssen. Dadurch können Sie sicher sein, dass zum Beispiel Ihre Kassenärztliche Vereinigung Ihre elektronisch erstellte Abrechnung einlesen und problemlos weiterverarbeiten kann oder Ihre Software die Personalienfelder sämtlicher Formulare korrekt ausfüllt.

Welche Standards legt die KBV fest?

In erster Linie erfolgt eine Standardisierung in Bezug auf den elektronischen Datenaustausch zwischen Praxis, MVZ oder Notfallambulanz und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) oder anderen Datenempfängern. Dazu definiert die KBV Schnittstellen. Auf dieser Basis erzeugt ein Praxissystem Dateien, die dann an die KV oder andere Datenempfänger übermittelt werden können. Die konkreten Inhalte der Daten und auch die Umsetzung bestimmter Funktionen in den Softwareprodukten werden wiederum durch bestimmte Vorgaben konkretisiert.

Wie wird die Einhaltung der Standards überprüft?

Die Hersteller von Praxissystemen müssen die Einhaltung der Standards und Vorgaben gegenüber der KBV nachweisen. Dabei geht es nicht darum, wie sie die Anforderungen umsetzen. Es geht „nur“ darum, dass sie sie umsetzen. Nur dann erhalten sie für ihr Produkt ein Zertifikat der KBV. Und nur dann dürfen Sie als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut diese Software einsetzen.

Welche Softwarefunktionen zertifiziert die KBV?

Die Softwarezertifizierung durch die KBV umfasst natürlich nicht alle Leistungen von Praxissystemen. Überprüft werden Funktionen, die auf Basis einer gesetzlichen oder anderweitigen rechtlichen Grundlage geregelt sind. Dies betrifft in erster Linie wichtige Funktionen der Abrechnung. So müssen die Daten von der Krankenversichertenkarte bzw. elektronischen Gesundheitskarte korrekt eingelesen werden. Auch die Bedruckung von Formularen muss nach bundeseinheitlichen Vorgaben erfolgen. Ein weiteres Feld ist beispielsweise die elektronische Dokumentation z.B. bei Disease-Management-Programmen (DMPs). Hier ist genau vorgeschrieben, welche Inhalte wie zu dokumentieren sind. All das sind Anforderungen, die eine zertifizierte Software erfüllen muss.

Welche Vorteile bringt mir als Arzt/Psychotherapeut die Zertifizierung?

Ein durch die KBV zertifiziertes Praxissystem arbeitet anforderungskonform und kann somit für die Abrechnung, die Blankoformular-Bedruckung oder auch die Übermittlung von Dokumentationsdaten eingesetzt werden. Sie können sicher sein, dass Sie mit einem KBV zertifizierten System korrekte Daten an Ihre KV übermitteln und z.B. die Bedruckung der Personalienfelder auf Formularen richtig erfolgt.

Was kostet die KBV-Softwarezertifizierung?

Die Zertifizierung ist für die Softwarehäuser im Vergleich zu ähnlichen Leistungen äußerst preiswert. Hier finden Sie auf Seite 17 und 18 detaillierte Informationen zu den Kosten  (PDF).

Weitere Fragen oder Hinweise?

Sie können sich mit Fragen oder auch Hinweisen auf mögliche Fehlfunktionen in Ihrem Praxissystem jederzeit gerne an die KBV wenden. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an ita@kbv.de. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben. So können wir uns bei eventuellen Rückfragen schnell bei Ihnen melden. Telefonisch erreichen Sie unseren Service Desk unter 030 / 40052121 von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr. Natürlich können Sie sich auch an Ihre Kassenärztliche Vereinigung wenden, die Ihnen weiterhilft.

 

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KBV und IT – damit Ihre Software praxistauglich ist, Praxisinformation IT in der Arztpraxis Dezember 2009 PDF-Dokument zum Download_40KB