Eine ganze Menge. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sorgt dafür, dass Ihr Praxissystem über alle Funktionen verfügt, die Sie für einen reibungslosen Praxisbetrieb benötigen. Sie legt dazu bundeseinheitliche Standards fest und definiert Vorgaben für Softwarefunktionalitäten, die von den Herstellern beachtet werden müssen.
Welche Anforderungen an Hard- und Software in der Praxis gibt es? In dem Leitfaden "Anforderungen an Hard- und Software in der Praxis - Hinweise zum Datenschutz" vom Januar 2012 wird diese Frage beantwortet. Was muss ich in puncto Datenschutz beachten? Welche Software ist für welchen Bereich zertifiziert? - Auf dieser Seite haben wir für Ärzte und Psychotherapeuten Informationen rund um das Thema IT in der Arztpraxis zusammengestellt.
Auf dieser Seite finden Softwarehersteller und Datenannahmestellen die Quartalsupdates der KBV sowie alle Informationen zur KBV-Softwarezertifizierung.
Für das 1. Quartal 2012 wurde vorbehaltlich der ausstehenden Gremienbeschlüsse eine neue Version der EBM-Stammdatei (KV Niedersachsen, KV Rheinland-Pfalz, KV Sachsen-Anhalt, KV Thüringen, KV Westfalen-Lippe) bereitgestellt.
Der Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 8 SGB V für Verordnungssoftware / Arzneimitteldatenbanken in der Version 3.0 wurde bereit gestellt. Dieser neue Katalog tritt voraussichtlich am 1. April 2012 in Kraft.
Die OPS-Schlüsseltabelle wurde aktualisiert und steht nun in der Version 1.26 zur Vefügung.
Für das erste Quartal 2012 wurde eine neue Version des LDT-Prüfmoduls zur Verfügung gestellt.
Um die Erkennung einer eGK der Generation 0 eindeutig im Praxisverwaltungssystem implementieren zu können, sollte der aktualisierte "Implementierungsleitfaden zur Einbindung der eGK in die Primärsysteme der Leistungserbringer" der gematik beachtet werden.
Wichtige Hinweise und die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Update vom August 2011, entnehmen Sie bitte dem gleichnamigen Begleitschreiben.