Jugendgesundheitsuntersuchung
Kinder und Jugendliche sind nicht immer so gesund wie sie wirken. Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 bietet die Möglichkeit zur Früherkennung. Außerdem wird für sie ein Impfangebot bereitgehalten.
Jugendliche verkörpern für viele das blühende Leben. Dabei leiden sie zum Teil unter ähnlichen gesundheitlichen Problemen wie Erwachsene durch Bewegungsmangel, falsche Ernährung und seelischen Stress.
Eine Möglichkeit, auch Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und dagegen zu steuern, bietet die Jugendgesundheitsuntersuchung J1.
Laut einer Studie des Robert Koch-Instituts zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (KiGGS) nutzen allerdings nur rund 33 Prozent der 12- bis 14-Jährigen das Angebot. Ähnlich schlecht sehen die Zahlen beim Impfen aus. Ein Grund mehr, junge Menschen für beide Themen zu sensibilisieren.
Die KBV bietet dafür einen Flyer mit dem Titel Your next Top-Check-up J1.
Früherkennung zwischen 12 und 14 Jahren
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist eine Früherkennungsuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Sie wurde 1998 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Damit besteht eine Möglichkeit, Risikofaktoren oder Erkrankungen bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Die J1 ergänzt die zehn U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden.
Was die Jugendgesundheitsuntersuchung umfasst
Die Früherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) sieht folgende Bestandteile der J1 vor:
- Anamnese
- körperliche Untersuchung
- Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung
- Kontrolle des Impfstatus
Die J1 in einzelnen Schritten...
Wichtige Impfungen für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren
Gerade im Alter zwischen 12 und 17 Jahren stehen bei Kindern und Jugendlichen die Auffrischung von Impfungen wie Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung an.
Der Arzt sollte darauf achten, dass fehlende Impfungen nachgeholt beziehungsweise unvollständige Impfserien komplettiert werden.
Dies gilt für Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Meningokokken. Mädchen sollten möglichst vor dem ersten Sexualkontakt gegen Humane Papillomaviren (HPV) geimpft werden.
Alle zuvor aufgeführten Impfungen lassen sich bis kurz vor dem 18. Geburtstag der Jugendlichen durchführen.
Wichtige Impf-Dates zwischen 12 und 17
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Impfung |
Art der Impfung |
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Diphtherie |
Auffrischung |
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Tetanus (Wundstarrkrampf) |
Auffrischung |
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Keuchhusten (Pertussis) |
Auffrischung |
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Kinderlähmung (Poliomyelitis) |
Auffrischung |
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Hepatitis B |
Nachholimpfung |
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Masern |
Nachholimpfung |
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Mumps (Ziegenpeter) |
Nachholimpfung |
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Röteln |
Nachholimpfung |
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Windpocken (Varizellen) |
Nachholimpfung |
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Meningokokken |
Nachholimpfung |
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Nur für Mädchen: Humane Papillomaviren (HPV) |
Standardimpfung für Mädchen |
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Nachholimpfung werden notwendig, wenn Impfungen noch nicht beziehungsweise noch nicht vollständig erfolgt sind. |
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Die genannten Impfungen entsprechen den Standard-Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts. |
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Wichtige Impfungen vor dem ersten Mal
Für Jungen und Mädchen:
Hepatitis B ist eine Entzündung der Leber, die in vielen Fällen nicht vollständig ausheilt. Dann bleiben Viren im Körper und können die Leber fortwährend schädigen. Die Infektion mit dem Virus erfolgt über Blut und andere Körperflüssigkeiten. Das heißt, wer sexuellen Verkehr hat und nicht geimpft ist, kann sich anstecken.
Für Mädchen
Humane Papillomavieren (HPV) sind Viren, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Sie werden durch Geschlechtsverkehr übertragen. Deshalb sollten sich Mädchen dagegen vor dem ersten Sexualkontakt impfen lassen. Diese Impfung kann zum Beispiel auch ein Frauenarzt durchführen.
Bitte vormerken:
Für Frauen ab 20 gibt es die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs. Neben einer Anamnese wird unter anderem ein sogenannter Abstrich gemacht. Die Untersuchung steht einmal jährlich beim Frauenarzt an. Die Kosten tragen die Krankenkassen.
Hinweise für junge Patienten
Das wird zur J1 benötigt:
- ein Termin beim Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt
- Krankenversichertenkarte
- Impfausweis
- das gelbe Untersuchungsheft (wenn vorhanden)
- eventuell Eltern, Freund oder Freundin als Begleitung
Für den Arzt besteht eine ärztliche Schweigepflicht auch bei Jugendlichen unter 18. Wenn die jungen Patienten wollen, dass der Inhalt des Gesprächs unter vier Augen bleibt, muss sich der Arzt daran halten, es sei denn, das Leben des jungen Menschen ist in Gefahr.
Hinweise für Ärzte
Berichtsvordrucke für Ärzte
Auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschuss finden Sie die Richtlinien der Jugenduntersuchung. Dort erhalten Sie auch den Berichtsvordruck, den Sie als Arzt zur Dokumentation vollständig ausfüllen müssen.
Jugendliche als spezielle Zielgruppe
Jugendliche befinden sich auf der Zwischenstufe zwischen Kind sein und Erwachsenwerden. Diese Dualität erfordert vom Arzt Fingerspitzengefühl. Detaillierte Tipps dazu, aber auch wie eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre geschaffen oder Praxisräume jugendfreundlich gestaltet werden können, bietet die Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Thema Vergütung
Die Jugendgesundheitsuntersuchung wird ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis honoriert. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Für die Abrechnung gibt es im EBM die Gebührenordnungsposition 01720. Diese darf von allen zugelassenen Kinder- und Jugendärzten, Allgemeinmedizinern, Hausarztinternisten und praktisch tätigen Ärzten abgerechnet werden.