KBV KOMPAKT

Newsletter vom 01. Februar 2012

Aus Berlin

Union fordert hersteller- und apothekerfreundlichere Arzneimittelregeln

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die derzeit geltenden Preisregelungen für neue Arzneimittel ändern.
In einem aktuellen Positionspapier fordern die Unionspolitiker unter anderem, für Preisverhandlungen künftig den in vier vergleichbaren Staaten der Europäischen Union gezahlten Preis heranzuziehen. Damit soll verhindert werden, dass das relativ geringe Preisniveau von Ländern wie Rumänien und Bulgarien als Vergleichsgröße angesehen wird. Zudem sollen zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen ausgehandelte Rabatte für Arzneimittel mit einem Zusatznutzen geheim bleiben dürfen. Auch Apothekern kommen die Unionspolitiker in ihrem Positionspapier entgegen. So soll der von Apothekern an die Krankenkassen zu gewährende Rabatt von heute 2,05 Euro je Rezept wieder auf 1,75 Euro gesenkt werden.
Die Krankenkassen zeigten sich verärgert. Der Forderungskatalog lese sich „wie eine Wünsch-dir-was-Liste der Pharmaindustrie und der Apothekenlobby“, sagte der geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh. Mit ihrem Papier stelle die Union den vielversprechenden Auftakt der Preisverhandlungen infrage, hieß es von den Innungskrankenkassen.
Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im vergangenen Jahr erstmals seit 2004 zurückgegangen. Demnach sanken die Ausgaben im Vergleich zu 2010 um 2,8 Prozent beziehungsweise 800 Millionen Euro auf 27,1 Milliarden Euro. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26. Januar; Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 31. Januar; Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes, 26. Januar; Der Tagesspiegel, 27. Januar)

Bundesjustizministerin will Rechte von Privatversicherten stärken

Privat Krankenversicherte sollen mehr Rechte gegenüber ihren Krankenversicherungen erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgestellt.
Demnach muss eine Krankenversicherung zukünftig innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob sie die Kosten einer mindestens 3.000 Euro teuren Heilbehandlung übernimmt. In dringenden Fällen muss die Auskunft unverzüglich erfolgen. Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfes betrifft das Kündigungsrecht. Erhöht die Krankenversicherung die Beiträge, hat der Versicherte zwei Monate Zeit, um zu kündigen statt wie bisher einen Monat. Hat der Versicherte im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbart und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, kann er den Selbstbehalt jederzeit kündigen.
Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte sei der Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Rechte von Verbrauchern, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. (Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums, 31. Januar)

 
Das Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Patrick Hinzmann
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Zahl der Woche: 1,1 Millionen
In Deutschland leiden 1,1 Millionen Kinder im Vorschulalter an Sprachentwicklungsstörungen; betroffen ist etwa jedes dritte Kind in diesem Alter. Das geht aus dem aktuellen Arztreport der Barmer GEK hervor. (Pressemitteilung der Barmer GEK, 31. Januar; Ärzte Zeitung, 31. Januar)