Kodierrichtlinien

Ambulante Kodierrichtlinien

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband, haben als Partner der Bundesmantelverträge am 24. März 2010 die Ambulanten Kodierrichtlinien (Version 2010) beschlossen. Die Anwendung der Version 2010 der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) ist noch nicht verbindlich. Im dritten Quartal findet in Bayern ein Praxistest statt.

Anschließend sollen die AKR unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Praxistests sowie der Rückläufe des bereits im 4. Quartal 2009 zur Anhörung insbesondere von Berufsverbänden und Fachgesellschaften durchgeführten Kommentierungsverfahrens gegebenenfalls noch überarbeitet werden. Die daraus entwickelte Version 2011 der AKR, über die im Oktober beschlossen werden soll, wird zum 1. Januar 2011 flächendeckend eingeführt werden.

Die Einführung der AKR erfolgt auf Grund der gesetzlichen Vorgabe nach § 295 Abs. 3 SGB V.

 

 

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Vereinbarung der Partner der Bundesmantelverträge zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien nach § 295 Abs. 3 SGB V 24.03.2010 PDF-Dokument zum Download 10 KB
 
Letzte Änderung 19.05.2010
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