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Willkommen bei "ICD kodieren"

Vier- oder fünfstellig? „G“ oder „V“? Kreuz-Kode oder Stern-Kode? – Das Kodieren von Behandlungsdiagnosen nach der ICD-10-GM erscheint zunächst nicht ganz einfach. Doch wer sich einmal damit beschäftigt hat, wird merken, dass es so kompliziert gar nicht ist.  Alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so genau wie möglich zu kodieren. Durch die Erfassung der Diagnosen ist es möglich, die Morbidität der Patienten bundesweit zu messen. Die so dokumentierte Krankheitslast ist ein wichtiger Indikator für den Behandlungsbedarf und damit auch für die Finanzierung der medizinischen Versorgung.  

 

Tipps und Hinweise zum richtigen Kodieren

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt auf dieser Seite nach und nach Hinweise und praktische Tipps zum Umgang mit der ICD-10-GM (der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision - German Modifikation) bereit. Checklisten, Kodier-Beispiele und FAQ sollen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten dabei unterstützen, ihre Behandlungsdiagnosen richtig zu verschlüsseln. Der ICD-10-Browser, ein Softwareprodukt, erleichtert die Kodesuche.

 
Aktuell
  • Ambulante Kodierrichtlinien fallen weg – Pflicht zum Kodieren bleibt 12.09.2011  Die umstrittenen Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR), die zum 1. Juli 2011 bundesweit eingeführt werden sollten, sind vom Tisch. Die KBV und der Spitzenverband der Krankenkassen haben eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Danach müssen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die AKR nicht anwenden.