Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung
Das System der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland ist Garant für eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen schließen Verträge für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, sichern die Qualität der ärztlichen Leistung und rechnen die ärztlichen Leistungen ab. Sie sind erster Ansprechpartner für den Vertragsarzt. Beim Abschluss von Sonderverträgen ist es ihr Ziel allen Vertragsärzten, die die Qualitätskriterien erfüllen die Teilnahme an diesen Verträgen zu ermöglichen. Die Versicherten profitieren durch eine große Auswahl an Vertragsärzten, bei denen sie auch die spezifischen Leistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen können.
Um diese Erfahrungen und Vorteile auch bundesweit tätigen Krankenkassen anbieten zu können, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit 15 Kassenärztlichen Vereinigungen die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung gegründet. Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft ist es, bundesweite Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V und zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach § 73c SGB V zu schließen. Dabei steht die Entwicklung von passgenauen Versorgungskonzepten für die Versichertenstruktur der jeweiligen Krankenkasse im Vordergrund. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung sind, können den Verträgen der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung einzeln beitreten.

