Die KBV hat gemeinsam mit 15 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Arbeitsgemeinschaft (AG) Vertragskoordinierung gegründet.
Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft ist es,
- bundesweite Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V),
- zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach § 73c SGB V und
- zu Wahltarifen gemäß § 53 SGB V
zu vereinbaren.
Das KV-System ist Garant für eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung. Die KVen schließen Verträge für Vertragsärzte und -psychotherapeuten, sichern die Qualität der ärztlichen Versorgung und übernehmen die Abrechnung für die Ärzte. Sie sind erster Ansprechpartner und Dienstleister für den Vertragsarzt. Die Selektivverträge der AG Vertragskoordinierung stehen allen Ärzten, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, offen. Die Versicherten profitieren durch eine große Auswahl an Vertragsärzten, bei denen sie wohnortnah die spezifischen Leistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen können. Durch die gebündelte Kompetenz der KVen und der KBV können passgenaue Versorgungskonzepte für die Versichertenstruktur der jeweiligen Krankenkasse entwickelt und eine hohe überprüfbare Qualität der ärztlichen Versorgung gewährleistet werden.
Bisher sind 15 KVen Mitglieder der AG Vertragskoordinierung. Nicht dazu gehören die KV Bayerns und die KV Baden-Württemberg. Sie haben die Möglichkeit, den Verträgen der AG Vertragskoordinierung beizutreten. Beteiligt sich eine der beiden KVen an einem Vertrag nicht, setzt die Geschäftsstelle der AG Vertragskoordinierung in der KBV den Vertrag in dem jeweiligen Bundesland um.
Verträge der AG Vertragskoordinierung


