Vertragswerkstatt

Bild zum Versorgungskonzept HIV/AIDS
(c) DAGNÄ

Versorgungskonzept zu HIV/AIDS

Gerade die Versorgung von HIV/AIDS-Patienten stellt eine besondere Versorgungsaufgabe dar: In Deutschland steigt die Anzahl der Menschen an, die sich mit dem HIV-Virus infizieren. So schätzt das Robert-Koch-Institut 3.000 Neuinfektionen für das Jahr 2007. Gleichzeitig wird ein aggressiverer Krankheitsverlauf beobachtet. Insbesondere nimmt mit der dank verbesserter Therapiemöglichkeiten gestiegenen Lebenserwartung das Risiko zu, an einem Krebsleiden zu erkranken. Die richtige Behandlung gewinnt so zunehmend an Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund hat die KBV in enger Kooperation mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für niedergelassene Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (DAGNÄ) und der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) ein Konzept für die qualitätsgesicherte Versorgung von HIV/AIDS-Patienten durch spezialisierte Schwerpunktpraxen entwickelt. Ziel ist es, durch hohe Qualitätsanforderungen an die Schwerpunktpraxen und die Vernetzung der Schwerpunktpraxen mit Haus- und Fachärzten den Ausbruch und das Fortschreiten der Erkrankung so lange wie möglich hinauszuzögern. Hierbei kommt den Schwerpunktpraxen zentrale Bedeutung zu: Sie übernehmen nicht nur die Behandlung, sondern auch die Koordination der Versorgung der Patienten. Entsprechend ihrem Versorgungsauftrag treten zu dieser Koordinationsfunktion noch spezifische Aufgaben hinzu. So stehen nach der Feststellung der Infektion die ersten Untersuchungen, aber auch die Aufklärung zum Schutz von Sexualpartnern im Vordergrund. Später kommen die Indikationsstellung zur antiretroviralen Therapie und deren Überwachung hinzu. Beim Auftreten von AIDS-definierenden Erkrankungen und Begleiterkrankungen ist es die Aufgabe der Praxen, diese zu behandeln und die weitere Versorgung zu koordinieren.

Die Schwerpunktpraxen müssen für eine Teilnahme am Konzept unter anderem Erfahrung in der Steuerung der Behandlung von HIV/AIDS-Patienten und eine Mindestanzahl an HIV/AIDS-Patienten nachweisen sowie HIV-spezifische Fortbildungen und Qualitätszirkel besuchen. Aber auch die kooperierenden müssen sich Haus- und Fachärzte regelmäßig fortbilden. Darüber hinaus arbeiten sie eng mit den Schwerpunktpraxen zusammen.

Der Patient wird bei der Festlegung des Behandlungsplans und der Therapieziele aktiv eingebunden. Die Schwerpunktpraxen vermitteln zudem weiterführende Informationen und Angebote der Selbsthilfe.

Dieses Versorgungskonzept hat die Vertragswerkstatt auf der Grundlage des § 73c des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) entwickelt. Die Bemühungen scheiterten, das Konzept als Selektivvertrag im Wettbewerb mit einer Krankenkasse abzuschließen, obwohl es von allen Experten als wirkliche Verbesserung der Versorgung gelobt wurde. Eine gesetzliche Krankenkasse, die das Konzept als einzige umsetzt, würde alle HIV-Patienten anziehen. Dies würde dem Konzept der Risikostreuung in der GKV entgegenstehen und wäre für diese eine Krankenkasse nachteilig. Das Engagements der DAGNÄ, der DAH und ein starker politischer Druck haben dafür gesorgt, die hier definierten Versorgungsregeln mit Hilfe einer Qualitätssicherungsvereinbarung in den Kollektivvertrag zu integrieren und damit verbindlich für alle Krankenkassen zu vereinbaren. Damit konnte die Vertragswerkstatt ein überzeugendes Versorgungskonzept sowohl allen qualifizierten Ärzten als auch allen betroffenen Patienten zugänglich machen.

 
Letzte Änderung 25.03.2010