Vertragsmöglichkeiten

Vertragsmöglichkeiten

Im sogenannten Vertragswettbewerb können die gesetzlichen Krankenkassen mit einzelnen Vertragärzten oder mit deren Organisationen Verträge mit besonderen Versorgungsinhalten schließen. Ziel ist es, den Krankenkassen die Bildung eines speziellen Profils zu ermöglichen. Zusätzlich geht die Politik davon aus, dass die Kassen durch fokussiertes Management von Patienten mit chronischen oder schweren Erkrankungen effizienter arbeiten können.
Der Gesetzgeber hat mehrere Rechtsgrundlagen mit unterschiedlicher Zielsetzung geschaffen:  
Letzte Änderung 16.03.2010
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