AG Vertragskoordinierung

Wahltarifvertrag mit dem BKK Landesverband Nord

Zusammen mit dem BKK Landesverband Nord hat die AG Vertragskoordinierung den Wahltarif BKK Arztprivat zur Kostenerstattung im Sinne des § 53 Absatz 4 des Fünften Sozialgesetzbuches entwickelt und abgeschlossen.

Aktuelle Situation

Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten einen Wahltarif für Kostenerstattung anbieten. Versicherte, die einen solchen Wahltarif gewählt haben, werden nicht im Rahmen des Sachleistungsprinzips, sondern im Rahmen der Kostenerstattung behandelt. Haben sich die Versicherten für die Teilnahme an diesem Wahltarif entschieden, sind sie drei Jahre an diesen Wahltarif gebunden. Bei Kostenerstattungstarifen müssen Versicherte in der Regel in Vorleistung treten, wenn sie die privatärztliche Rechnung des Arztes erhalten haben, bevor die Krankenkasse den Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Dieser ist zudem meist geringer als der Betrag der privatärztlichen Rechnung, so dass der Versicherte einen Teil der Rechnung selbst tragen muss. Für den Vertragsarzt besteht hingegen das sogenannte Inkasso-Risiko, dass der Versicherte die Rechnung nicht begleicht. Der Wahltarif BKK Arztprivat ist ein bundesweit geltender Tarif zur Kostenerstattung für den Bereich der ambulanten vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Behandlung, der die Nachteile eines Kostenerstattungstarifs sowohl für Versicherte als auch für Vertragsärzte beseitigt.

Grundsätze des Vertrages

Vertragspartner sind der BKK Landesverband Nord und die AG Vertragskoordinierung. Teilnehmen kann auf Krankenkassenseite jede Betriebskrankenkasse, die dem Vertrag beitritt. Es ist auf der Ärzteseite jeder Vertragsarzt berechtigt, seine Teilnahme gegenüber seiner zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Die Abrechnung der Leistungen innerhalb des Vertrages wird zentral über eine Abrechnungsstelle, die die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, organisiert und erfolgt monatlich. Der Versicherte, der die Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch nimmt, erhält von der Abrechnungsstelle halbjährlich eine detaillierte Leistungsaufstellung und muss lediglich die Praxisgebühr und den von der Krankenkasse satzungsmäßig vorgesehenen Eigenanteil von 10 Prozent, aber höchstens 160 Euro je Kalenderjahr, bezahlen. Der verbleibende Betrag wird von der Krankenkasse übernommen und unmittelbar mit der Abrechnungsstelle verrechnet.

Folgende Betriebskrankenkassen nehmen teil:

  • atlas BKK ahlmann
  • BKK ALP plus
  • BKK B.Braun Melsungen AG
  • BKK Dürkopp Adler
  • BKK firmus
  • BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
  • BKK Herford Minden Ravensberg
  • BKK Miele
  • BKK Phoenix
  • BKK PwC (Pricewaterhouse Coopers)
  • BKK Scheufelen
  • BKK S-H
  • BKK Wirtschaft & Finanzen
  • Novitas BKK - Die Präventionskasse
  • Salus BKK
  • Vaillant BKK

Vergütung

Die Erbringung von Leistungen innerhalb des Wahltarifs wird den teilnehmenden Ärzten bzw. Psychotherapeuten mit einem bis zu 1,4-fachen Steigerungssatz nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) vergütet.

Vorteile für den Arzt bzw. Psychotherapeuten

  • monatliche Abrechnung und Vergütung mit 1,4fachen GOÄ-Satz
  • kein Inkasso-Risiko
  • geringer Verwaltungsaufwand, da interessierte Versicherte sich nicht in der Arztpraxis, sondern bei ihrer Betriebskrankenkasse einschreiben
  • Praxisgebühr wird nicht von der Arztpraxis einbehalten, sondern von der Abrechnungsstelle eingezogen

Vorteile für die Versicherten

  • medizinische Versorgung in Anlehnung an die privatärztliche Behandlung
  • keine Vorleistung des Versicherten
  • Alle abgerechneten Leistungen aus dem Vertrag werden bis auf den Eigenanteil und die Praxisgebühr erstattet.
  • Die Praxisgebühr muss nicht in der Arztpraxis bezahlt werden, sondern wird im Rahmen der halbjährlichen Abrechnung eingezogen.
  • transparenter und gut kalkulierbarer Überblick über die abgerechneten Leistungen

 

 
Letzte Änderung 23.03.2010