FAQs
1. Welche Ärzte können am Vertrag zum Infektionsscreening mit der BIG direkt gesund teilnehmen?
Am Vertrag zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreening in der Schwangerschaft können alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen) teilnehmen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind.
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2. Wie können Ärzte am Vertrag zum Infektionsscreening K.I.S.S. mit der BIG direkt gesund teilnehmen?
Zu diesem Vertrag gibt es kein spezifische Einschreibeverfahren. Gynäkologen nehmen an diesem Vertrag teil, in dem sie mit den von der Patientin mitgebrachten Untersuchungsunterlagen das Screening durchführen und anschließend die gesonderte Gebührenordnungsposition (GOP) bei ihrer KV abrechnen.
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3. Welche Teilnahmevoraussetzungen müssen Gynäkologen erfüllen, die am Vertrag zum Infektionsscreening mit der BIG direkt gesund teilnehmen möchten?
Die teilnehmenden Gynäkologen müssen keine besonderen Teilnahmekriterien nachweisen.
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4. Wann muss das Screening durchgeführt werden?
Der Abstrich für dieses Screening muss zwischen der 16. und 20. (spätestens bis zur 24.) Schwangerschaftswoche entnommen werden.
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5. An welches Labor muss der Abstrich gesendet werden?
Zur Evaluation des Versorgungskonzeptes muss der Abstrich an das von der BIG direkt gesund benannte Labor, das Labor 28, Mecklenburgische Straße 28, 14197 Berlin gesendet werden. Mit dem Befund wird dem behandelnden Arzt eine Therapieempfehlung übermittelt.
Für Fragen, auch zum Befund stehen Ihnen dort Frau Dr. Maryam Chahin unter 030-82093-209 bzw. m.chahin@labor28.de und Frau Dagmar Emrich unter 030-82093-208 bzw. d.emrich@labor28.de zur Verfügung.
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6. Wo soll das Screening dokumentiert werden?
Auf Wunsch der Patientin auch im Mutterpass.
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7. Können Verordnungen im Rahmen dieses Vertrages negative Konsequenzen bezüglich meiner Richtgröße im Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung haben?
Die Verordnungen im Zusammenhang mit einem positiven Befund sollten keine negativen Konsequenzen bezüglich der Richtgröße im Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung haben. Im Vertrag wird empfohlen bei einem Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren nach § 106 SGB V die nach diesem Vertrag veranlassten Leistungen als Praxisbesonderheit anzuerkennen.
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8. Wie können Patientinnen am Vertrag zum Infektionsscreening K.I.S.S. teilnehmen?
Patienten, die an diesem Infektionsscreening teilnehmen möchten, fordern die Teilnahmeunterlagen bei ihrer Krankenkasse BIG direkt gesund beispielsweise telefonisch unter 0800-54565456 oder per Email unter info@big-direkt.de an. Mit dem Untersuchungspaket gehen sie dann zu ihrem behandelnden Gynäkologen.
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9. Erhalten teilnehmende Versicherte einen Ausweis oder eine Karte, aus dem die Teilnahme hervorgeht?
Nein
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10. Welche Patienten sind teilnahmeberechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der BIG direkt gesund, bei denen eine Schwangerschaft festgestellt wurde.
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11. Wie werden die teilnehmenden Ärzte vergütet?
Teilnehmende Ärzte erhalten für die Durchführung des Screenings für jede teilnehmende Patientin einmalig 26 €.
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