FAQs

Fragen zum Vertrag der AG Vertragskoordinierung mit der Techniker Krankenkasse über Kinderfrüherkennungsuntersuchungen

 

 
1. Wie können Haus- und Fachärzte am Vertrag teilnehmen? 2. Welche Ärzte können am Vertrag zur Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11 teilnehmen? 3. Wie können Patienten am Vertrag teilnehmen? 4. Welche Patienten sind teilnahmeberechtigt? 5. Wie werden die teilnehmenden Ärzte vergütet?



1. Wie können Haus- und Fachärzte am Vertrag teilnehmen?


Für die Vertragsteilnahme füllen Haus- und Fachärzte die Teilnahmeerklärung ihrer KV aus und senden diese mit den entsprechenden Nachweisen an ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV).


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2. Welche Ärzte können am Vertrag zur Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11 teilnehmen?


Am Vertrag über die Durchführung der zusätzlichen Kinderfrüherkennungsuntersuchung U10 und U11 mit der TK können Kinder-, Haus- und Fachärzte teilnehmen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind.

Für Kinder- und Jugendärzte gibt es kein spezifisches Einschreibeverfahren. Sie nehmen teil, indem sie die Untersuchung durchführen und dann die entsprechende Gebührenordnungsposition abrechnen.

Hausärzte füllen die Teilnahmeerklärung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aus und weisen nach, dass sie mindestens 30 Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern pro Quartal innerhalb der letzten vier Quartale erbracht haben.

Fachärzte füllen die Teilnahmeerklärung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aus und weisen nach, dass sie die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin abgeschlossen haben. 


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3. Wie können Patienten am Vertrag teilnehmen?


Patienten der TK im entsprechenden Alter können diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen bei ihrem Kinder- und Jugendarzt bzw. einem teilnehmenden Haus- oder Facharzt in Anspruch nehmen. Ein spezifisches Teilnahmeverfahren ist nicht vorgesehen.


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4. Welche Patienten sind teilnahmeberechtigt?


Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der TK im Alter von 7 bis 8 Jahren (U10) und 9 bis 10 Jahre (U11).


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5. Wie werden die teilnehmenden Ärzte vergütet?


Teilnehmende Vertragsärzte erhalten für die Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchung U10 bzw. U11 zusätzlich zur vorhersehbaren morbiditätsorientierten Gesamtvergütung eine Pauschale in Höhe von 50 Euro (SNR 81102 für die U10 bzw. 81120 für die U11).


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Letzte Änderung 14.07.2010