Fragen zum Vertrag der AG Vertragskoordinierung mit der Techniker Krankenkasse über Kinderfrüherkennungsuntersuchungen
Für die Vertragsteilnahme füllen Haus- und Fachärzte die Teilnahmeerklärung ihrer KV aus und senden diese mit den entsprechenden Nachweisen an ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Am Vertrag über die Durchführung der zusätzlichen Kinderfrüherkennungsuntersuchung U10 und U11 mit der TK können Kinder-, Haus- und Fachärzte teilnehmen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind.
Für Kinder- und Jugendärzte gibt es kein spezifisches Einschreibeverfahren. Sie nehmen teil, indem sie die Untersuchung durchführen und dann die entsprechende Gebührenordnungsposition abrechnen.
Hausärzte füllen die Teilnahmeerklärung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aus und weisen nach, dass sie mindestens 30 Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern pro Quartal innerhalb der letzten vier Quartale erbracht haben.
Fachärzte füllen die Teilnahmeerklärung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aus und weisen nach, dass sie die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin abgeschlossen haben.
Patienten der TK im entsprechenden Alter können diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen bei ihrem Kinder- und Jugendarzt bzw. einem teilnehmenden Haus- oder Facharzt in Anspruch nehmen. Ein spezifisches Teilnahmeverfahren ist nicht vorgesehen.
Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der TK im Alter von 7 bis 8 Jahren (U10) und 9 bis 10 Jahre (U11).
Teilnehmende Vertragsärzte erhalten für die Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchung U10 bzw. U11 zusätzlich zur vorhersehbaren morbiditätsorientierten Gesamtvergütung eine Pauschale in Höhe von 50 Euro (SNR 81102 für die U10 bzw. 81120 für die U11).