Fragen zum Vertrag der AG Vertragskoordinierung mit der Knappschaft über Kinderfrüherkennungsuntersuchungen
Für die Vertragsteilnahme füllen Hausärzte die Teilnahmeerklärung ihrer KV aus und senden diese mit den entsprechenden Nachweisen an ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Am Vertrag über die Durchführung der zusätzlichen Kinderfrüherkennungsuntersuchung U10 und U11 mit der Knappschaft können Kinder- und Hausärzte teilnehmen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind.
Für Kinder- und Jugendärzte gibt es kein spezifisches Einschreibeverfahren. Sie nehmen teil, indem sie die Untersuchung durchführen und dann die entsprechende Gebührenordnungsposition abrechnen.
Hausärzte füllen die Teilnahmeerklärung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aus und weisen nach, dass sie mindestens 30 Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern pro Quartal innerhalb der letzten vier Quartale erbracht haben.
Patienten der Knappschaft im entsprechenden Alter können diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen bei ihrem Kinder- und Jugendarzt bzw. einem teilnehmenden Haus- oder Facharzt in Anspruch nehmen. Ein spezifisches Teilnahmeverfahren ist nicht vorgesehen.
Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der Knappschaft im Alter von 7 bis 8 Jahren (U10) und 9 bis 10 Jahre (U11).
Teilnehmende Vertragsärzte erhalten für die Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchung U10 bzw. U11 zusätzlich zur vorhersehbaren morbiditätsorientierten Gesamtvergütung eine Pauschale in Höhe von 50 Euro (SNR 81102 für die U10 bzw. 81120 für die U11).