FAQs

Fragen zum Homöopathievertrag IKK Classic

 
1. Wie kann ein Arzt seine Teilnahme am Vertrag erklären? 2. Wo schreiben sich die Versicherten ein? 3. Woher erhält der Arzt die Teilnahmeerklärungen für sich und die Versicherten? 4. An wen sendet der Arzt die ausgefüllten Teilnahmeerklärungen der Versicherten? 5. Welche Ärzte sind zur Teilnahme am Vertrag berechtigt? 6. Welche Versicherten dürfen am Vertrag teilnehmen? 7. Erhalten eingeschriebene Versicherte einen Ausweis oder eine Karte, aus dem die Teilnahme hervorgeht bzw. wird die vorhandene Krankenversichertenkarte gekennzeichnet? 8. Ist die Versichertenpauschale des EBM neben der Erstanamnese des Vertrages gleichzeitig abrechenbar? 9. Wie oft kann eine homöopathische Erstanamnese abgerechnet werden? 10. Welche Bedeutung hat das ärztliche Berufsrecht bei der homöopathische Behandlung durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzte?



1. Wie kann ein Arzt seine Teilnahme am Vertrag erklären?


Er beantragt die Teilnahme durch Abgabe der Teilnahmeerklärung bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung und weist hierbei die Teilnahmevoraussetzungen nach.


Seitenanfang



2. Wo schreiben sich die Versicherten ein?


Patienten, die an diesem Vertrag teilnehmen möchten füllen die Teilnahmeerklärung Ihrer Krankenkasse aus und geben diese in der Regel in der Arztpraxis des gewählten Arztes ab.


Seitenanfang



3. Woher erhält der Arzt die Teilnahmeerklärungen für sich und die Versicherten?


Die Teilnahmeerklärungen erhält er von seiner KV oder kann diese auf der Webseite seiner KV oder der KBV (LINK) runterladen.


Seitenanfang



4. An wen sendet der Arzt die ausgefüllten Teilnahmeerklärungen der Versicherten?


Die Versichertenteilnahmeerklärungen übersendet er einmalig nach der Einschreibung an seine KV.


Seitenanfang



5. Welche Ärzte sind zur Teilnahme am Vertrag berechtigt?


Niedergelassene Vertragsärzte, die zum Führen der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nach dem Weiterbildungsrecht berechtigt sind oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erworben haben, sind zur Vertragsteilnahme berechtigt. Dies gilt für Vertragärzte aller Fachrichtungen und auch für angestellte Ärzte sowie Ärzte, die in einem MVZ tätig sind.


Seitenanfang



6. Welche Versicherten dürfen am Vertrag teilnehmen?


Alle Versicherten der IKK classic sind teilnahmeberechtigt.


Seitenanfang



7. Erhalten eingeschriebene Versicherte einen Ausweis oder eine Karte, aus dem die Teilnahme hervorgeht bzw. wird die vorhandene Krankenversichertenkarte gekennzeichnet?


Nein, eine besondere Kennzeichnung der Versichertenkarte ist nicht vorgesehen.


Seitenanfang



8. Ist die Versichertenpauschale des EBM neben der Erstanamnese des Vertrages gleichzeitig abrechenbar?


Ja, wenn EBM-Leistungen erbracht worden sind.


Seitenanfang



9. Wie oft kann eine homöopathische Erstanamnese abgerechnet werden?


Die homöopathische Erstanamnese kann nach Eintritt des Versicherten in den Vertrag abgerechnet werden. Ist die Erstanamnese bereits erfolgt, ist in den Folgejahren eine erneute Erstanamnese nur bei medizinischer Indikation, insbesondere bei Diagnoseänderung, abrechenbar.


Seitenanfang



10. Welche Bedeutung hat das ärztliche Berufsrecht bei der homöopathische Behandlung durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzte?


Das ärztliche Berufsrecht gilt uneingeschränkt bei homöopathischen Behandlung von Versicherten nach diesen Vertrag. Dies bedeutet, dass die fachärztliche Tätigkeit durch die Definition des Fachgebietes bestimmt wird. Die Weiterbildungsordnungen der Länder sind hier zu beachten.


Seitenanfang

Letzte Änderung 11.11.2011
Auf dieser Seite