Kooperationsformen

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

MVZ sollen durch die strukturierte Zusammenarbeit mehrerer ärztlicher Fachgebiete eine patientenorientierte Versorgung aus einer Hand ermöglichen.
 
Für MVZ gelten folgende Grundsätze:

  • MVZ sind fachübergreifende Einrichtungen. Das bedeutet, dass in einem MVZ mindestens zwei Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen tätig sind.
  • MVZ müssen ärztlich geleitet werden. Sind in einem MVZ unterschiedliche ärztliche Berufgruppen gemeinsam tätig (beispielsweise Ärzte und Psychotherapeuten), kann das MVZ auch in kooperativer Leitung geführt werden.
  • In einem MVZ können Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte tätig werden.

Die Kooperationsform MVZ wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 in die Versorgungslandschaft eingeführt. Die gesetzliche Grundlage für MVZ ist der § 95 des Fünften Sozialgesetzbuches.

Seit der Einführung der MVZ begleitet die KBV deren Entwicklung. Grundlage der hier zum Download zur Verfügung gestellten Informationssammlung sind die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen quartalsweise zur Verfügung gestellten Daten über die Neugründungen und die Veränderungen in den bestehenden MVZ:
 
Aktuelle Entwicklung der MVZ im 4. Quartal 2009
Anzahl der Zulassungen 1.454
Gesamtzahl der im MVZ tätigen Ärzte 7.127
Vertragsärzte 1.334
Ärzte in Anstellungsverhältnis 5.793
MVZ-Größe Ø 4,9 Ärzte
vorwiegende Gründer Vertragsärzte und Krankenhäuser
MVZ in Trägerschaft von Vertragsärzten 49,5 Prozent
MVZ in Trägerschaft eines Krankenhauses 38,1 Prozent
vorwiegende Rechtsformen GmbH, GbR, Partnerschaft
Am häufigsten beteiligte Facharztruppen Hausärzte und Internisten
 
Dokumente zum Download
Titel/Thema Datum Art/Größe
Medizinische Versorgungszentren aktuell (4. Quartal 2009) 28.06.2010 PDF zum Download 100 KB
Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren 2004 bis 2009 28.06.2010 PDF zum Download 90 KB

 

 

 
Letzte Änderung 22.03.2010