Für MVZ gelten folgende Grundsätze:
- MVZ sind fachübergreifende Einrichtungen. Das bedeutet, dass in einem MVZ mindestens zwei Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen tätig sind.
- MVZ müssen ärztlich geleitet werden. Der ärztliche Leiter muss in dem MVZ selbst als angestellter Arzt oder Vertragsarzt tätig sein. Sind in einem MVZ unterschiedliche ärztliche Berufgruppen gemeinsam tätig (beispielsweise Ärzte und Psychotherapeuten), kann das MVZ auch in kooperativer Leitung geführt werden.
- In einem MVZ können Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte tätig werden.
Die Kooperationsform MVZ wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 in die Versorgungslandschaft eingeführt. Die gesetzliche Grundlage für MVZ ist der § 95 des Fünften Sozialgesetzbuches.
Seit der Einführung der MVZ begleitet die KBV deren Entwicklung. Grundlage der hier zum Download zur Verfügung gestellten Informationssammlung sind die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen quartalsweise zur Verfügung gestellten Daten über die Neugründungen und die Veränderungen in den bestehenden MVZ.

