Vertragswerkstatt

Um besondere Versorgungsaufträge zu entwickeln, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im April 2005 die Vertragswerkstatt eingerichtet. Das Hauptziel der KBV-Vertragswerkstatt ist die Optimierung der Patientenversorgung. Die Vertragsentwürfe bieten die Möglichkeit der Differenzierung von Versorgungsaufträgen nach dem Motto „Besondere Lösungen für besondere Probleme“. Dabei werden auch Lösungen für Patientengruppen gefunden, die im Wettbewerb der Krankenkassen als sogenannte schlechte Risiken benachteiligt sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um chronische und geriatrische Erkrankungen. Die Praktikabilität dieser Konzepte wird durch die enge Zusammenarbeit mit den KVen und den ärztlichen Berufsverbänden erlangt. Die Verträge der KBV-Vertragswerkstatt sind in  besonderem Maße patientenorientiert, nicht zuletzt, weil die KBV bei der Entwicklung der Verträge auch Selbsthilfeorganisationen einbindet.

Die Grundlage der Verträge der Vertragswerkstatt ist der Paragraf 73c des Fünften Sozialgesetzbuches, der mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeführt wurde. Er schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um Konzepte zu entwickeln, die den besonderen Versorgungsbedürfnissen Rechnung tragen. Damit sind Bereiche in der medizinischen Versorgung gemeint, die sich über die Regelversorgung hinaus durch besondere Anforderungen an die Strukturqualität oder die Art und Weise der Leistungserbringung auszeichnen. Die KBV-Vertragswerkstatt nutzt diese Möglichkeit und bietet besondere Vertragskonzepte an, die auf eine qualitätsgesicherte optimierte Patientenversorgung ausgerichtet sind.

Ein Merkmal der Verträge der KBV-Vertragswerkstatt ist es, Kooperationsregeln aufzustellen, um Kranke koordiniert, qualitätsgesichert und strukturiert zu behandeln. Koordinierung verlangt Kooperation. Die Vertragswerkstatt entwickelt Konzepte, bei denen die teilnehmenden Ärzte, die einen Patienten behandeln, miteinander kooperieren und sich abstimmen müssen. Die KBV-Vertragswerkstatt hat mittlerweile einige Vertragskonzepte für ausgewählte Indikationsbereiche entwickelt, wie HIV/AIDS, Palliativmedizin, ambulante geriatrische Rehabilitation und Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung (ADS/ADHS). Damit soll diese spezielle weitere Kooperationsmöglichkeit im Gesundheitswesen, die der Gesetzgeber neben Disease-Management-Programmen, der hausarztzentrierten Versorgung oder der integrierten Versorgung geschaffen hat, mit Leben gefüllt werden.

Seit 2007 werden die Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung nicht mehr im Rahmen der Gesamtverträge oder des Bundesmantelvertrages geschlossen. Vielmehr sollen jetzt, wie in der integrierten Versorgung, die gesetzlichen Krankenkassen Verträge direkt mit den Ärzten und Psychotherapeuten oder mit den KVen schließen. Die KBV möchte ihre Verträge allen Vertragsärzten und Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zugänglich machen. Dieses Ziel soll insbesondere durch die neugegründete Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung verwirklicht werden. In dieser Arbeitsgemeinschaft haben sich viele KVen zusammengeschlossen, um der KBV das Verhandlungsmandat für Selektivverträge zu übertragen. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft kann die KBV seitdem Verträge regionsübergreifend für mehrere KVen abschließen.
 

 
Letzte Änderung 14.11.2007