Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

MVZ-Gründung

MVZ gründen können alle, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung gesetzlich Versicherter teilnehmen. Dies können beispielsweise Vertragsärzte und -psychotherapeuten, zugelassene Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ermächtigte Krankenhausärzte, Apotheker sowie Heil- und Hilfsmittelerbringer sein.
 

Zulassung

Damit ein MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen kann, braucht es eine Zulassung. Darüber entscheidet auf Antrag der Zulassungsausschuss der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Voraussetzungen für die Zulassung eines MVZ sind unter anderem:
  • Gründung durch einen GKV-Leistungserbringer,
  • Wahl einer zulässigen Rechtsform,
  • fachübergreifende Tätigkeit,
  • Vorhandensein von mindestens zwei Vertragsarztsitzen,
  • ärztliche bzw. kooperative Leitung,
  • Zulassungsbeschränkungen oder -sperren liegen nicht vor.
Die KBV hat verschiedene Publikationen zur Zulassung und Gründung von MVZ veröffentlicht. Informationen zur Situation in den Regionen und Unterstützung bei der Gründung eines MVZ stellen auch die KVen zur Verfügung:
     
Letzte Änderung 22.11.2011
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