Hintergrund
Versorgungskonzepte für Patientengruppen mit einem besonderen Versorgungsbedarf zu entwickeln, ist die Aufgabe der Vertragswerkstatt, die die KBV mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im April 2005 gegründet haben. Das Hauptziel der KBV-Vertragswerkstatt ist die Optimierung der Patientenversorgung. Die Versorgungskonzepte bieten die Möglichkeit der Differenzierung von Versorgungsaufträgen nach dem Motto Besondere Lösungen für besondere Probleme. Dabei werden auch Lösungen für Patientengruppen gefunden, die im Wettbewerb der Krankenkassen als sogenannte schlechte Risiken benachteiligt sind. Daraus ergeben sich spezielle Kriterien, nach denen die Themen für besondere Versorgungsverträge ausgewählt werden:
- Verbesserungspotenziale der Versorgungsqualität
- Verbreitung oder Häufigkeit des Gesundheitsproblems
- sozioökonomische Bedeutung
- interdisziplinäre Umsetzbarkeit
- Umsetzungserfahrung und -möglichkeiten.
Häufig handelt es sich dabei beispielsweise um chronische und geriatrische Erkrankungen. Die Vertragswerkstatt arbeitet eng mit KVen und ärztlichen Berufsverbänden zusammen, um eine hohe Praktikabilität ihrer Konzepte zu erreichen. Die Verträge sind zudem in besonderem Maße patientenorientiert nicht zuletzt, weil die KBV bei der Entwicklung auch Selbsthilfeorganisationen einbindet.
Die Grundlage der Verträge der Vertragswerkstatt ist der Paragraf 73c des Fünften Sozialgesetzbuches, der mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeführt wurde. Er schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um Konzepte zu entwickeln, die besonderen Versorgungsbedürfnissen Rechnung tragen. Damit sind Bereiche in der medizinischen Versorgung gemeint, die sich über die Regelversorgung hinaus durch besondere Anforderungen an die Strukturqualität oder die Art und Weise der Leistungserbringung auszeichnen. Die KBV-Vertragswerkstatt nutzt diese Möglichkeit und bietet besondere Vertragskonzepte an, die auf eine qualitätsgesicherte optimierte Patientenversorgung ausgerichtet sind.
Ziel ist es, diese Versorgungskonzepte im Rahmen der Selektivverträge zu erproben. Die Konzepte, die sich bewähren, sollen dann Eingang in den Kollektivvertrag finden. Dabei ist es der KBV wichtig, diese Konzepte im Rahmen des Kollektivvertrages allen qualifizierten Ärzten und allen Patienten zugänglich zu machen.
Was zeichnet die Konzepte der Vertragswerkstatt insbesondere aus?
Die Konzepte der Vertragswerkstatt konzentrieren sich auf Krankheitsbilder, die eine langfristige und koordinierte Behandlung benötigen und einer engen vertrauensvollen Beziehung zwischen Ärzten und Patienten bedürfen. Damit stehen drei Versorgungsbereiche der Versorgung im Fokus der Konzepte:
Die Patienten
Selbsthilfeorganisationen begleiten frühzeitig die Entwicklung der Konzepte und bringen so die Erfahrungen und Bedürfnisse von Betroffenen aus ihrer Perspektive ein. Darüber hinaus können die Patienten so weit wie möglich die Ausgestaltung der Therapie mitbestimmen (Adherence). Auch Aspekte des Casemangements sollen möglichst häufig Eingang in die Konzepte finden. Information und Beratung der Patienten und gegebenenfalls auch der Angehörigen haben einen hohen Stellenwert.
Die Ärzte und Therapeuten
Die Vertragswerkstatt stellt für jedes Konzept gemeinsam mit den jeweiligen Berufsverbänden spezifische Qualifikations- und Weiterbildungsanforderungen für die teilnehmenden Ärzte und Therapeuten auf, um höchste Qualität der Versorgung zu erreichen. Die im Vertrag beschriebenen Aufgaben richten sich nach aktuellen evidenzbasierten Leitlinien. Die KVen unterstützen die Ärzte bei den geforderten Qualifizierungsmaßnahmen und stärken so langfristig eine wohnortnahe Versorgung.
Die Versorgungsqualität
In den Verträgen der Vertragswerkstatt sind umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität vereinbart, darunter:
- interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten in Teams, Zirkeln und Netzen,
- klare Überweisungs- und Kooperationsregeln
- spezifische Qualifikations- und Weiterbildungsanforderungen für teilnehmende Ärzte und Therapeuten
- Berücksichtigung evidenzbasierter Leitlinien
- Messung und Dokumentation der Leistungen, z.B. durch Qualitätsindikatoren
Zusammenfassend können die Vorteile der Vertragskonzepte der Vertragswerkstatt wie folgt dargestellt werden:
- Berücksichtigung von Patientengruppen mit einem besonderen Behandlungsbedarf, die über den Wettbewerb nicht adäquat versorgt werden
- Angebot an innovativen Lösungen
- interdisziplinär entwickelt, abgestimmt mit den Berufs- und Selbsthilfeverbänden qualitätsgesichert
- erhöhte Qualifikationsanforderungen für teilnehmende Ärzte und Therapeuten
- Strukturbildung, um die wohnortnahe Versorgung zu stärken
- Stärkung von Kooperationen im Gesundheitswesen durch klare Kooperationsregeln
- patientenorientiert

