Fragen zur hausarztzentrierten Versorgung
Wie können Ärzte an Hausarztmodellen teilnehmen?
Wie können Patienten an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen?
Sie bewerben sich auf entsprechende Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen. In den meisten KV-Regionen können sich interessierte Ärzte auch an ihre Kassenärztliche Vereinigung wenden, die an vielen Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung beteiligt sind und die Ausschreibung übernehmen.
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Der Gesetzgeber hat alle gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, diese besondere Versorgungsform anzubieten. Sie müssen ihre Patienten über ihre jeweiligen Verträge informieren. Bei Interesse können sich Patienten bei einem teilnehmenden Hausarzt oder auch bei der gesetzlichen Krankenkasse einschreiben, die das Hausarztmodell anbietet. Die Patienten wählen mit der Einschreibung den Hausarzt für mindestens ein Jahr. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Umzug) kann der Patient den gewählten Hausarzt wechseln. Seit 1. April 2007 müssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Hausarztmodelle zusammen mit einem Wahltarif ihren Versicherten anbieten.
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Wie können Ärzte an Hausarztmodellen teilnehmen?
Sie bewerben sich auf entsprechende Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen. In den meisten KV-Regionen können sich interessierte Ärzte auch an ihre Kassenärztliche Vereinigung wenden, die an vielen Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung beteiligt sind und die Ausschreibung übernehmen.
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Wie können Patienten an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen?
Der Gesetzgeber hat alle gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, diese besondere Versorgungsform anzubieten. Sie müssen ihre Patienten über ihre jeweiligen Verträge informieren. Bei Interesse können sich Patienten bei einem teilnehmenden Hausarzt oder auch bei der gesetzlichen Krankenkasse einschreiben, die das Hausarztmodell anbietet. Die Patienten wählen mit der Einschreibung den Hausarzt für mindestens ein Jahr. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Umzug) kann der Patient den gewählten Hausarzt wechseln. Seit 1. April 2007 müssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Hausarztmodelle zusammen mit einem Wahltarif ihren Versicherten anbieten.
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