FAQs

Fragen zur Integrierten Versorgung

 
Was ist Selektives Kontrahieren? Wie können Patienten an der Integrierten Versorgung teilnehmen?



Was ist Selektives Kontrahieren?


Mit den Regelungen zur integrierten Versorgung nach Paragraf 140a ff SGB V hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Einzelverträge einzuführen. Das bedeutet, dass eine gesetzliche Krankenkasse oder ein Kassenverbund ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen mit einem oder mehreren Vertragsärzten und anderen Gesundheitsberufen kontrahieren, also Einzelverträge schließen können. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Die Entscheidung über die Teilnahme eines Arztes und beispielsweise Pflegedienstes an einem Integrationsvertrag liegt bei den Vertragspartnern.
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Wie können Patienten an der Integrierten Versorgung teilnehmen?


Die Teilnahme an der integrierten Versorgung ist freiwillig. Die Patienten erklären ihre Teilnahme schriftlich beispielsweise bei einem teilnehmenden Arzt beziehungsweise bei einem teilnehmenden Krankenhaus oder auch bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Seit dem 1. April 2007 müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten Verträge zur Integrierten Versorgung gemeinsam mit einem Wahltarif anbieten.


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Letzte Änderung 14.11.2007
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