Die Kooperationsform MVZ wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 in die Versorgungslandschaft eingeführt. Die gesetzliche Grundlage für MVZ ist der § 95 des Fünften Sozialgesetzbuches.
Seit der Einführung der MVZ begleitet die KBV deren Entwicklung. Grundlage der hier zum Download zur Verfügung gestellten Informationssammlung sind die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen quartalsweise zur Verfügung gestellten Daten über die Neugründungen und die Veränderungen in den bestehenden MVZ.| Anzahl der Zulassungen | 1.654 | |
| Gesamtzahl der im MVZ tätigen Ärzte | 8.610 | |
| Vertragsärzte | 1.332 | |
| Ärzte in Anstellungsverhältnis | 7.278 | |
| MVZ-Größe | Ø 5,2 Ärzte | |
| vorwiegende Gründer | Vertragsärzte und Krankenhäuser | |
| Anteil Vertragsarztträgerschaft | 43,4 Prozent | |
| 36,7 Prozent | ||
| vorwiegende Rechtsformen | GmbH, GbR | |
| Am häufigsten beteiligte Facharztruppen | Hausärzte und Internisten | |