III. PATIENTENRECHTE IN DER BEHANDLUNG
Recht auf qualifizierte Pflege und Versorgung
Der Patient hat während der Behandlung auch ein Recht auf qualifizierte Pflege und Betreuung und auf den Schutz seiner Privatsphäre. Bei stationären Behandlungen hat der Patient außerdem ein Recht auf eine angemessene und sichere Unterbringung und Versorgung sowie die Möglichkeit, Besuche zu empfangen oder abzulehnen.
Der Patient ist zu informieren, wer für seine Behandlung und Pflege zuständig ist. Andere Personen als das Behandlungs- und Pflegepersonal dürfen bei therapeutischen Gesprächen (auch Visiten) und der Behandlung nur nach vorheriger Zustimmung des Patienten anwesend sein. Der Arzt kann den Wunsch des Patienten, weitere Personen hinzuziehen, nur in begründeten Fällen ablehnen und muß sich um eine Einigung mit dem Patienten bemühen.
